Grüne werfen Koalition Schwächung der Patientenrechte vor

10. November 2025
1 min Lesezeit

Grüne werfen Koalition Schwächung der Patientenrechte vor

Politik - Was ist passiert – was dahinter steckt

Gesundheitspolitik in Berlin: Patientenrechte gefährdet

() – Die Grünen und Verbraucherschützer werfen der schwarz-roten Koalition vor, durch eine Änderung bei den Einsichtsrechten in die Krankenakte den Patientenschutz erheblich zu schwächen. Die geplante Novellierung des Behandlungsvertragsrechts bedeute eine „gravierende Verschlechterung“ der Patientenrechte, sagte der Grünen-Gesundheitspolitiker Janosch Dahmen dem „Redaktionsnetzwerk „. „Das ist ein handfester Skandal“, warnte er.

Der Gesundheitsexperte des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (VZBV), Thomas Moormann, sagte unterdessen, dass die vorgesehene Änderung weder im Interesse der Verbraucher sei, noch würde es die Gesundheitsversorgung transparenter oder besser machen – „im Gegenteil“.

Derzeit sieht das Bürgerliche Gesetzbuch vor, dass den Patienten „unverzüglich“ Einsicht in die vollständige Krankenakte gewährt werden muss. Die Koalition will das Wort „unverzüglich“ streichen. Vielmehr soll die Frist auf bis zu drei Monate ausgedehnt werden können, wenn die Behandelnden das aufgrund von Komplexität und Zahl der Anträge für erforderlich halten. Zur entsprechenden Gesetzesänderung ist am Montag eine öffentliche Expertenanhörung im Bundestag geplant.

Die Grünen wollen mit einem eigenen Antrag erreichen, dass die von Schwarz-Rot geplante Änderung wieder revidiert wird. In dem Antrag, über den das RND berichtet, heißt es, das Einsichtsrecht in die Behandlungsakte sei ein Kernelement des patientenseitigen Informations- und Selbstbestimmungsrechts. „Wer den Begriff `unverzüglich` streicht und hier keine klar nachvollziehbaren Regeln herstellt, schwächt dieses Grundrecht“, wird kritisiert.

„In der Praxis führt jeder Tag Verzögerung zu Informationsverlusten, rechtlichen Nachteilen und einer zusätzlichen psychischen Belastung für Betroffene“, wird argumentiert. Eine längere Frist könne für Patienten, die sich in laufender Behandlung befänden, eine Zweitmeinung einholen oder einen möglichen Behandlungsfehler prüfen wollten, schwerwiegende Folgen haben. Die Grünen schlagen konkret vor, dass die Einsicht künftig „unverzüglich (…), spätestens jedoch nach drei Werktagen“ gewährt werden muss.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Patient mit Infusionsständer (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist passiert?

  • Die Grünen und Verbraucherschützer kritisieren eine Änderung der Einsichtsrechte in die Krankenakte durch die schwarz-rote Koalition.
  • Der geplante Gesetzesentwurf streicht das Wort "unverzüglich" und könnte die Einsichtfrist auf bis zu drei Monate ausdehnen.
  • Die Grünen fordern eine Rücknahme der Änderung und schlagen vor, dass die Einsicht innerhalb von drei Werktagen gewährt werden muss.

Warum ist das wichtig?

  • Schwächung des Patientenschutzes durch längere Einsichtsfristen in die Krankenakte
  • Gefahr von Informationsverlusten und rechtlichen Nachteilen für Patienten
  • Erschwernis bei der Einholung von Zweitmeinungen oder Prüfung möglicher Behandlungsfehler

Wer ist betroffen?

  • Patienten
  • Verbraucherschützer
  • Behandlungsexperten

Zahlen/Fakten?

  • Änderung des Einsichtsrechts in die Krankenakte durch die Koalition
  • Streichung des Begriffs "unverzüglich", Fristverlängerung auf bis zu drei Monate
  • Kritische Auswirkungen auf Patientenrechte und mentale Belastung

Wie geht’s weiter?

  • Öffentliche Expertenanhörung im Bundestag am Montag geplant.
  • Grüne planen eigenen Antrag zur Revision der Änderung.
  • Einsichtsrecht soll auf "unverzüglich, spätestens jedoch nach drei Werktagen" festgelegt werden.
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
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