Fernandes kritisiert Gesetzentwurf zu digitaler Gewalt

6. Mai 2026
1 min Lesezeit

Fernandes kritisiert Gesetzentwurf zu digitaler Gewalt

Politik - Was ist passiert – was dahinter steckt

Gesellschaftliche Debatte um digitale Gewalt in Berlin

() – Die Moderatorin Collien Fernandes kritisiert den Gesetzentwurf von Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) zu digitaler Gewalt als unzureichend.

Das sagte die Moderatorin und Schauspielerin, die ihrem Ex-Mann Christian Ulmen vorwirft, sie „virtuell vergewaltigt“ zu haben, der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“. Zwei Jahre Höchststrafe seien „viel zu kurz“. Wenn „der Psychoterror über Jahrzehnte“ andauere, sei das Strafmaß „ein Witz“. Es müsse einen „größeren Spielraum“ geben.

Hubig hatte Mitte April den Entwurf eines Gesetzes vorgelegt, mit dem der strafrechtliche Schutz vor digitaler Gewalt verbessert werden soll. Demnach soll das unbefugte Herstellen und Verbreiten von Nacktaufnahmen, inklusive Deepfakes, mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren geahndet werden können.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Collien Ulmen-Fernandes (Archiv)

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist passiert?

  • Collien Fernandes kritisiert Gesetzentwurf zu digitaler Gewalt als unzureichend.
  • Zwei Jahre Höchststrafe für digitale Gewalt seien viel zu kurz.
  • Sie fordert einen größeren Spielraum für das Strafmaß.

Warum ist das wichtig?

  • Kritik an unzureichendem Gesetzentwurf zu digitaler Gewalt
  • Zu kurze Höchststrafe von zwei Jahren für schwerwiegende Taten
  • Notwendigkeit eines größeren Strafrahmens zur Bekämpfung von Psychoterror

Wer ist betroffen?

  • Collien Ulmen-Fernandes
  • Christian Ulmen
  • Opfer digitaler Gewalt

Zahlen/Fakten?

  • Höchststrafe von zwei Jahren für digitale Gewalt
  • Vorschlag umfasst unbefugtes Herstellen und Verbreiten von Nacktaufnahmen
  • Kritik an der Unzureichendheit des Gesetzentwurfs von Collien Ulmen-Fernandes

Wie geht’s weiter?

  • Diskussion über das Strafmaß für digitale Gewalt neu anstoßen
  • Forderung nach längeren Haftstrafen für Täter
  • Gesetzesentwurf möglicherweise überarbeiten oder anpassen
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