Politik in Berlin: Aufbauhilfen nach Maß
Berlin () – Aus dem 30 Milliarden Euro umfassenden Sondervermögen „Aufbauhilfe 2021“ sind bis zum Stichtag 30. Juni 2026 insgesamt 6,2 Milliarden Euro und damit lediglich rund 20 Prozent der Gesamtsumme abgerufen worden. Das teilte eine Sprecherin des Bundesfinanzministeriums auf Nachfrage des Nachrichtenmagazins Politico mit.
Insgesamt 5,2 Milliarden Euro gingen an die betroffenen Bundesländer: Nordrhein-Westfalen erhielt 2,6 Milliarden, Rheinland-Pfalz 2,5 Milliarden, Sachsen 65 Millionen und Bayern 50 Millionen Euro. Rund eine Milliarde Euro wurde für den Wiederaufbau von Bundesinfrastruktur investiert. Laut damaliger Auskunft der Länder wurden bis zum 30. Juni 2025 allerdings bereits insgesamt 10 Milliarden Euro beantragt. „Aktuellere Zahlen liegen zum jetzigen Zeitpunkt nicht vor“, erklärte die Ministeriumssprecherin.
Die Frist zur Beantragung der Hilfen ist am 30. Juni 2026 abgelaufen. Die Bewilligungsfrist endet allerdings erst am 31. Dezember 2030. Das Geld wird erst nach der Bewilligung und unter Umständen auch erst nach dem Ende der Bewilligungsfrist ausgezahlt. Wie hoch die aus dem Sondervermögen Aufbauhilfe 2021 zu tragende Summe sein wird, sei damit noch nicht absehbar, so die Sprecherin.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Finanzministerium (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Politik - Was ist passiert – was dahinter steckt
Was ist passiert?
- Bis zum 30. Juni 2026 wurden aus dem Sondervermögen „Aufbauhilfe 2021“ 6,2 Milliarden Euro abgerufen, rund 20 Prozent der Gesamtsumme von 30 Milliarden Euro
- Von den 6,2 Milliarden Euro gingen 5,2 Milliarden Euro an Bundesländer, u. a. Nordrhein-Westfalen 2,6 Milliarden Euro und Rheinland-Pfalz 2,5 Milliarden Euro
- Die Frist zur Beantragung der Hilfen endete am 30. Juni 2026, Auszahlung erfolgt erst nach Bewilligung, Höhe der insgesamt zu tragenden Summe ist noch unklar
Warum ist das wichtig?
- Zeigt, dass von den bereitgestellten Mitteln nur ein Teil abgerufen wurde und damit der Mittelabfluss und der Wiederaufbau bisher begrenzt sind
- Macht deutlich, dass trotz abgelaufener Antragsfrist die Bewilligung und Auszahlung noch bis 2030 dauern können
- Weist darauf hin, dass die tatsächlich zu tragende Gesamtsumme noch nicht abschätzbar ist
Wer ist betroffen?
- Nordrhein-Westfalen
- Rheinland-Pfalz
- Sachsen, Bayern
Zahlen/Fakten?
- 30 Milliarden Euro Sondervermögen „Aufbauhilfe 2021“
- Bis 30. Juni 2026: 6,2 Milliarden Euro abgerufen (rund 20 Prozent)
-
- Juni 2026 Frist abgelaufen; Bewilligungsfrist bis 31. Dezember 2030
Wie geht’s weiter?
- Bis zum 30. Juni 2026 sind 6,2 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen „Aufbauhilfe 2021“ abgerufen
- Die Beantragungsfrist ist abgelaufen; Bewilligung läuft bis 31. Dezember 2030, Auszahlung erfolgt danach und teils erst danach
- Wie hoch die insgesamt zu tragende Summe aus dem Sondervermögen sein wird, ist noch nicht absehbar
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