CDU-Wirtschaftsflügel will Rechtsanspruch auf Teilzeit abschaffen

25. Januar 2026
1 min Lesezeit

CDU-Wirtschaftsflügel will Rechtsanspruch auf Teilzeit abschaffen

Politik - Was ist passiert – was dahinter steckt

Wirtschaftspolitik: Teilzeitarbeitsrecht im Fokus

() – Der Wirtschaftsflügel der CDU will den Rechtsanspruch auf Teilzeit abschaffen. Auf dem Bundesparteitag der Christdemokraten Ende Februar soll ein entsprechender Antrag mit dem Titel „Kein Rechtsanspruch auf Lifestyle-Teilzeit“ beschlossen werden, meldet der „Stern“.

Darin fordert die Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT): „Der Rechtsanspruch auf Teilzeit soll zukünftig nur bei Vorliegen einer besonderen Begründung gelten.“ Besondere Gründe könnten etwa die Erziehung von Kindern, die Pflege Angehöriger oder Weiterbildungen sein.

Die MIT-Vorsitzende Gitta Connemann sagte dem „Stern“: „Wer mehr arbeiten kann, sollte mehr arbeiten. Ergänzende Sozialleistungen sind für echte Ausnahmesituationen gedacht – nicht als Normalfall.“ Teilzeit sei richtig und notwendig – für Familien, für Pflege, für Gesundheit. Aber es gäbe auch einen dramatischen Fachkräftemangel. „Deshalb müssen wir klar unterscheiden: Freiwillige Teilzeit aus Gründen der individuellen Lebensgestaltung darf nicht dauerhaft durch den Sozialstaat abgesichert werden“, sagte Connemann.

Bisher hat jeder Arbeitnehmer in grundsätzlich das Recht auf Teilzeitarbeit. Dafür muss das Arbeitsverhältnis lediglich mehr als sechs Monate bestehen und der Arbeitgeber mehr als 15 Mitarbeiter beschäftigen. Soweit betriebliche Gründe dem Wunsch nach Teilzeitarbeit nicht ausdrücklich entgegenstehen, muss ein Unternehmen zustimmen. „Die Solidargemeinschaft darf nicht die Work-Life-Balance von Aufstockern finanzieren“, heißt es in dem Antrag weiter. Hintergrund ist auch die Kritik, dass Menschen, die freiwillig weniger arbeiten, um mehr Freizeit zu haben, weniger in die Sozialsysteme einzahlen, aber die vollen Leistungen beziehen. Das kritisierte zuletzt etwa der Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Andreas Gassen.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Büros (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist passiert?

  • Wirtschaftsflügel der CDU will Rechtsanspruch auf Teilzeit abschaffen
  • Antrag auf Bundesparteitag fordert Einschränkung des Rechtsanspruchs nur bei besonderen Gründen
  • Kritik an freiwilliger Teilzeit, die von den Sozialsystemen finanziert wird

Warum ist das wichtig?

  • Abschaffung des Rechtsanspruchs auf Teilzeit zur Steigerung der Arbeitsaufnahme und Bekämpfung des Fachkräftemangels
  • Unterscheidung zwischen freiwilliger Teilzeit und notwendigen Teilzeitarbeiten für Familie/Pflege
  • Vermeidung finanzieller Belastung der Solidargemeinschaft durch dauerhafte Teilzeitmodelle ohne besondere Gründe

Wer ist betroffen?

  • Arbeitnehmer in Deutschland
  • Familien
  • Pflegebedürftige Angehörige

Zahlen/Fakten?

  • CDU will Rechtsanspruch auf Teilzeit abschaffen
  • Antrag auf Bundesparteitag Ende Februar
  • Besonders begründete Teilzeitarbeit: Erziehung, Pflege, Weiterbildung

Wie geht’s weiter?

  • Beschluss über den Antrag auf Bundesparteitag Ende Februar
  • Einführung besonderer Voraussetzungen für Teilzeitanträge
  • Fokussierung auf Fachkräftemangel und Erhalt der Sozialsysteme
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