Hamburg - Was ist passiert – was dahinter steckt
Gesetzesinitiative gegen Femizide in Hamburg
Hamburg () – Die rot-grünen Regierungsfraktionen in Hamburg fordern eine bundesweite Anpassung der Rechtslage, um Femizide klarer zu benennen und härter zu bestrafen. Das teilten die Fraktionen am Dienstag mit.
Hintergrund ist der SPD-Fraktion zufolge, dass im Jahr 2023 laut Bundeskriminalamt 360 vollendete Tötungsdelikte durch (ehemalige) Partnerinnen und Partner registriert wurden.
Zudem sei die Gewalt gegen Frauen im vergangenen Jahr weiter angestiegen, wie das Bundeslagebild „Geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten 2024“ des Bundeskriminalamtes zeige. Besonders häufig eskaliere die Gewalt im Zusammenhang mit Trennungen.
Bisher würden Tötungen aus trennungsbedingten oder geschlechtsspezifischen Motiven häufig nicht als Mord eingestuft, so die SPD-Fraktion.
Ziel der Initiative sei es, in § 211 StGB ein eigenes Mordmerkmal für geschlechtsspezifische Tatmotive zu verankern. Dies solle den strukturellen, geschlechtsbezogenen Hintergrund dieser Taten ausdrücklich anerkennen und zu einer schuldangemessenen, härteren Bestrafung führen.
Sarah Timmann, justizpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion Hamburg, betonte, dass fast jeden Tag in Deutschland ein Femizid stattfinde.
Lena Zagst, rechtspolitische Sprecherin der Grünen Fraktion Hamburg, ergänzte, dass in vielen Gerichtsverfahren die wahren Hintergründe von tödlicher Gewalt gegen Frauen noch immer nicht ausreichend benannt würden. Der Antrag von SPD und Grünen soll am 26. November in der Hamburgischen Bürgerschaft entschieden werden.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Polizeiabsperrung (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- Hamburger rot-grüne Regierungsfraktionen fordern bundesweite Rechtsanpassung für Femizide.
- 360 vollendete Tötungsdelikte durch Partner im Jahr 2023 laut Bundeskriminalamt registriert.
- Ziel: Einführung eines Mordmerkmals für geschlechtsspezifische Tatmotive im Strafgesetzbuch.
Warum ist das wichtig?
- Notwendigkeit, Femizide klarer zu benennen und härter zu bestrafen
- Anstieg der Gewalt gegen Frauen erfordert rechtliche Anpassungen
- Anerkennung geschlechtsbezogener Motive für strukturelle Problematik der Gewalt
Wer ist betroffen?
- Frauen, die Opfer von Femiziden werden
- (Ehemalige) Partnerinnen und Partner der Betroffenen
- Gesellschaft, die von geschlechtsspezifischer Gewalt betroffen ist
Zahlen/Fakten?
- 360 vollendete Tötungsdelikte durch (ehemalige) Partnerinnen und Partner im Jahr 2023
- Anstieg der Gewalt gegen Frauen im Jahr 2022
- Antrag von SPD und Grünen soll am 26. November in der Hamburgischen Bürgerschaft entschieden werden
Wie geht’s weiter?
- Forderung nach bundesweiter Anpassung der Rechtslage zu Femiziden
- Verankerung eines eigenen Mordmerkmals für geschlechtsspezifische Tatmotive im StGB
- Entscheidung über den Antrag in der Hamburgischen Bürgerschaft am 26. November
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