Berlin - Was ist passiert – was dahinter steckt
Gesellschaft: Festnahme am Flughafen BER
Schönefeld () – Die Bundespolizei hat am Flughafen BER einen Haftbefehl gegen einen 28-jährigen staatenlosen Mann vollstreckt. Wie die Beamten am Montag mitteilten, hatte der Mann bei einer Luftsicherheitskontrolle am Freitagmorgen mit seinem Handgepäck einen Alarm ausgelöst.
Mitarbeitende der Sicherheitskontrolle entdeckten in seinem Rucksack einen granatenähnlichen Gegenstand, der sich später als Feuerzeug herausstellte.
Bei der Überprüfung des Mannes stellte sich heraus, dass gegen ihn ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Stralsund wegen Diebstahls vorliegt. Das Amtsgericht Greifswald hatte ihn im Februar 2025 zu einer Geldstrafe von 130 Tagessätzen zu je 15 EUR verurteilt.
Da der polizeibekannte Mann die Geldstrafe nicht zahlen konnte, wurde er zur Verbüßung seiner 65-tägigen Ersatzfreiheitsstrafe in eine brandenburgische Justizvollzugsanstalt gebracht.
Durch die umfangreichen Maßnahmen in der Luftsicherheitskontrolle verpassten insgesamt fünf Passagiere ihren Flug. Es ist beabsichtigt, dem 28-Jährigen die entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Festnahme mit Handschellen (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- Bundespolizei vollstreckt Haftbefehl gegen 28-jährigen staatenlosen Mann am Flughafen BER.
- Mann löst Alarm bei Luftsicherheitskontrolle aus; granatenähnlicher Gegenstand entpuppt sich als Feuerzeug.
- Wegen nicht gezahlter Geldstrafe wird er zu 65 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe ins Gefängnis gebracht.
Warum ist das wichtig?
- Sicherheit am Flughafen erhöhen
- Verhindern von Straftaten im Luftverkehr
- Verantwortung für finanzielle Folgen bei Verzögerungen
Wer ist betroffen?
- 28-jähriger staatenloser Mann
- Mitarbeitende der Sicherheitskontrolle
- fünf Passagiere
Zahlen/Fakten?
- Haftbefehl gegen 28-jährigen staatenlosen Mann
- Verurteilung zu 130 Tagessätzen à 15 EUR
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- Fünf Passagiere verpassten ihren Flug
Wie geht’s weiter?
- Mann wurde zur Verbüßung seiner Ersatzfreiheitsstrafe in eine Justizvollzugsanstalt gebracht
- Kosten für die versäumten Flüge der Passagiere sollen ihm in Rechnung gestellt werden
- Weitere Details zur Haftdauer oder zu möglichen künftigen rechtlichen Schritten sind nicht angegeben
