Staatsgerichtshof prüft Familienzuschlag für Teilzeit-Beamte

26. Februar 2026
1 min Lesezeit

Staatsgerichtshof prüft Familienzuschlag für Teilzeit-Beamte

Niedersachsen - Was ist passiert – was dahinter steckt

Gesellschaft: Familienzuschläge für Teilzeitbeamte in Stade

Stade () – Der Niedersächsische Staatsgerichtshof muss über die Verfassungsmäßigkeit einer Regelung zur Kürzung des Familienzuschlags für teilzeitbeschäftigte Beamte entscheiden. Das teilte das Gericht am Donnerstag mit.

Das Verwaltungsgericht Stade hat die entsprechende Vorschrift aus dem Niedersächsischen Besoldungsgesetz zur Prüfung vorgelegt, weil es einen Verstoß gegen den Gleichheitssatz sieht.

Konkret geht es um den kinderbezogenen Teil des Familienzuschlags, der bei Teilzeitbeschäftigung im Verhältnis zur Arbeitszeit gekürzt wird. Eine Ausnahme galt bis Ende 2023, wenn beide im öffentlichen Dienst beschäftigten Elternteile zusammen mindestens die regelmäßige Vollzeit-Arbeitszeit erreichten.

Das Verwaltungsgericht hält die Regelung für verfassungswidrig, da Elternpaare, die diese Schwelle nicht erreichen, überproportional benachteiligt würden.

Anlass ist der Fall einer Lehrerin aus Stade, die von April bis Juni 2020 mit 25,53 Prozent in Teilzeit arbeitete, während ihr Ehemann auf 68,09 Prozent kam. Da die gemeinsame Arbeitszeit von 93,62 Prozent unter der Vollzeitmarke lag, erhielt sie den Zuschlag für ihre vier Kinder nur anteilig.

Der Staatsgerichtshof hat das Verfahren am 2. Februar aufgenommen und die Landesregierung sowie den Landtag um Stellungnahme gebeten.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Justicia (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist passiert?

  • Niedersächsischer Staatsgerichtshof prüft Verfassungsmäßigkeit einer Regelung zur Kürzung des Familienzuschlags für teilzeitbeschäftigte Beamte.
  • Verwaltungsgericht Stade sieht Verstoß gegen den Gleichheitssatz und hält Regelung für verfassungswidrig.
  • Fall einer Lehrerin aus Stade, die durch Teilzeitbeschäftigung bei Familienzuschlägen benachteiligt wurde.

Warum ist das wichtig?

  • Verfassungsmäßigkeit der Regelung beeinflusst Gleichheit von Beamtenfamilien
  • Benachteiligung von teilzeitbeschäftigten Eltern ist rechtlich problematisch
  • Gerichtliche Klärung könnte weitreichende Auswirkungen auf Besoldungssystem haben

Wer ist betroffen?

  • teilzeitbeschäftigte Beamte
  • Elternpaare im öffentlichen Dienst
  • Lehrerin aus Stade

Zahlen/Fakten?

  • Niedersächsischer Staatsgerichtshof prüft Verfassungsmäßigkeit einer Regelung zur Kürzung des Familienzuschlags.
  • Ausnahme galt bis Ende 2023 für Elternteile, die zusammen mindestens die Vollzeit-Arbeitszeit erreichten.
  • Fall einer Lehrerin aus Stade: Arbeitszeit von 25,53% und Ehemann 68,09% führte zu anteiligem Zuschlag für vier Kinder.

Wie geht’s weiter?

  • Entscheidung des Staatsgerichtshofs über Verfassungsmäßigkeit der Regelung
  • Stellungnahmen von Landesregierung und Landtag abwarten
  • Mögliche Auswirkungen auf die Regelungen bezüglich Familienzuschlag prüfen
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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