Politik - Was ist passiert – was dahinter steckt
Migration und Zuständigkeiten: Deutschland-Polen
Berlin/Warschau () – Für einen von drei somalischen Asylbewerbern, über die es Streit zwischen Berlin und Warschau um die Zuständigkeit gegeben hat, übernimmt Polen nun doch die Verantwortung. Das berichtet die „Bild“ (Montagausgabe) unter Berufung auf eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums. Der Mann soll nun abgeschoben werden.
Die Sprecherin sagte: „Im Dublin-Verfahren eines der beiden männlichen somalischen Antragsteller hat die polnische Asylbehörde dem deutschen Übernahmeersuchen im Oktober 2025 zugestimmt“. Der Asylantrag des Mannes sei vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) als unzulässig abgelehnt worden, die Abschiebung nach Polen sei angeordnet. Zuständig für die Durchführung ist das Land Berlin.
In den beiden anderen Fällen – ein weiterer Mann und eine Frau aus Somalia – lehnte Polen eine Übernahme ab – trotz einer Remonstration des Bamf. Das Innenministerium teilte mit: „Bei der Zustimmung zu Übernahmeersuchen handelt es sich um ein im Rahmen der Dublin-III-Verordnung regulär vorgesehenes und etabliertes Verfahren.“
Außenpolitiker Knut Abraham (CDU), Koordinator für die deutsch-polnischen Beziehungen, begrüßt das Entgegenkommen Polens: „Mehr davon“, sagt er der „Bild“. „Das ist ein gutes Zeichen und unterstreicht die Bedeutung erfolgreicher Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Polen – auch in schwierigen Bereichen wie der Migration.“
Die deutsch-polnischen Regierungskonsultationen finden am 1. Dezember in Deutschland statt. Die Tagesordnung werde derzeit noch zwischen Kanzleramt, Auswärtigem Amt und weiteren Ressorts abgestimmt.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Grenze zwischen Deutschland und Polen (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- Polen übernimmt Verantwortung für einen somalischen Asylbewerber.
- Abschiebung des Mannes nach Polen wurde angeordnet.
- Polen lehnte Übernahme in zwei weiteren Fällen ab.
Warum ist das wichtig?
- Übernahme eines somalischen Asylbewerbers durch Polen zeigt Fortschritte im Dublin-Verfahren.
- Wichtig für die deutsch-polnische Zusammenarbeit in Migrationsfragen.
- Etabliertes Verfahren unterstreicht rechtliche Rahmenbedingungen in der Asylpolitik.
Wer ist betroffen?
- somalische Asylbewerber
- Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf)
- Land Berlin
Zahlen/Fakten?
- Ein von drei somalischen Asylbewerbern wird von Polen übernommen.
- Zustimmung zur Übernahme im Oktober 2025.
- Abschiebung nach Polen angeordnet.
Wie geht’s weiter?
- Abschiebung des somalischen Asylbewerbers nach Polen wird durchgeführt.
- Weitere Fälle bleiben ungeklärt; Polen lehnt Übernahme ab.
- Deutsch-polnische Regierungskonsultationen am 1. Dezember geplant.
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