EU-Kommission streicht Herkunftsanforderungen für grünen Stahl

18. Februar 2026
1 min Lesezeit

EU-Kommission streicht Herkunftsanforderungen für grünen Stahl

Wirtschaft - Was ist passiert – was dahinter steckt

Wirtschaftliche Anpassungen in der EU-Stahlproduktion

Brüssel () – Die EU-Kommission will die künftigen Vorgaben zur Verwendung grünen Stahls bei öffentlichen Aufträgen lockern. Das geht aus einem Dokument der EU-Kommission hervor, über das das „Handelsblatt“ (Donnerstagausgabe) berichtet.

So muss ein Anteil des verwendeten Stahls zwar weiter verpflichtend klimaneutral produziert sein. Er muss jedoch nicht mehr zwingend in der EU hergestellt worden sein.

Konkret sieht der Vorschlag vor, dass mindestens 25 Prozent des Stahls bei öffentlichen Aufträgen emissionsarm sein muss. Die gleiche Vorgabe macht die Kommission auch für Aluminium, Zement und weitere Produkte. Hier steht jedoch der Zusatz „aus der EU“. Bei Stahl wurde dieser Zusatz gestrichen. In vorherigen Versionen des Dokuments war die Herstellung in der EU noch das entscheidende Kriterium.

Als Grund führt die EU-Kommission an, dass europäische Stahlhersteller bereits von Handelsschutzmaßnahmen profitieren würden. Ursprünglich wollte die EU-Kommission den Vorschlag zum „Industrial Accelerator Act“ in der kommenden Woche vorstellen. Es ist jedoch möglich, dass der Termin aufgrund interner Unstimmigkeiten erneut verschoben wird.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Stahlproduktion (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist passiert?

  • EU-Kommission plant Lockerungen für Vorgaben zur Verwendung von grünem Stahl bei öffentlichen Aufträgen.
  • Mindestens 25 Prozent des verwendeten Stahls muss emissionsarm sein, muss jedoch nicht in der EU hergestellt werden.
  • Vorschlag könnte aufgrund interner Unstimmigkeiten erneut verschoben werden.

Warum ist das wichtig?

  • Erhöhung der Flexibilität bei öffentlichen Aufträgen für die Verwendung von grünem Stahl
  • Möglichkeit, emissionsarmen Stahl aus nicht-europäischen Ländern zu beziehen
  • Unterstützung europäischer Industrie durch bestehende Handelsschutzmaßnahmen

Wer ist betroffen?

  • EU-Kommission
  • öffentliche Auftraggeber
  • europäische Stahlhersteller

Zahlen/Fakten?

  • 25 Prozent des verwendeten Stahls bei öffentlichen Aufträgen müssen emissionsarm sein
  • Der Zusatz für EU-Herstellung bei Stahl wurde gestrichen
  • Vorschlag zum "Industrial Accelerator Act" könnte verschoben werden

Wie geht’s weiter?

  • EU-Kommission lockert Vorgaben zur Verwendung grünen Stahls bei öffentlichen Aufträgen
  • Mindestanteil emissionsarm produzierten Stahls bei 25%
  • Mögliche Verschiebung des Vorstellungstermins für "Industrial Accelerator Act" aufgrund interner Unstimmigkeiten
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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