Mecklenburg-Vorpommern - Was ist passiert – was dahinter steckt
Gesellschaft: Einbrüche in Schweriner Gartenlauben
Schwerin () – Die Polizei hat in den frühen Morgenstunden zwei Tatverdächtige nach einer Serie von Einbrüchen in Gartenlauben in Schwerin festgenommen. Das teilte die Polizei am Mittwoch mit.
Ausgelöst worden war der Einsatz durch einen Einbruchalarm in der Laube eines 54-jährigen Mannes in einer Kleingartenanlage an der Wittenburger Straße.
Überwachungskameras hatten zeitgleich Aufnahmen von zwei mutmaßlichen Tätern übermittelt. Mehrere Streifen suchten das Gelände ab und konnten die beiden Männer vorläufig festnehmen.
Nach ersten Erkenntnissen der Ermittler wurden in der vergangenen Nacht etwa 20 Lauben gewaltsam aufgebrochen. Ob und was gestohlen wurde, wird noch geprüft.
Bei den Festgenommenen handelt es sich um zwei 17 und 19 Jahre alte Schweriner, die der Polizei bereits wegen ähnlicher Delikte bekannt sind.
Die Höhe des entstandenen Schadens ist noch unklar. Die weiteren Ermittlungen führt das Kriminalkommissariat Schwerin.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Festnahme mit Handschellen (Archiv) |
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- Zwei Tatverdächtige nach Einbrüchen in Gartenlauben festgenommen.
- Überwachungskameras lieferten Aufnahmen der mutmaßlichen Täter.
- Etwa 20 Lauben wurden gewaltsam aufgebrochen.
Warum ist das wichtig?
- Erhöhung der Sicherheit in der Gemeinde durch Festnahme von Tatverdächtigen
- Prävention weiterer Einbrüche in der Region
- Sensibilisierung der Öffentlichkeit für Einbruchalarme und Überwachungstechnologien
Wer ist betroffen?
- zwei Tatverdächtige (17 und 19 Jahre alt)
- 54-jähriger Mann (Besitzer der Laube)
- Ermittler des Kriminalkommissariats Schwerin
Zahlen/Fakten?
- Zwei Tatverdächtige festgenommen
- Etwa 20 Lauben gewaltsam aufgebrochen
- Festgenommene sind 17 und 19 Jahre alt
Wie geht’s weiter?
- Weitere Ermittlungen durch das Kriminalkommissariat Schwerin
- Prüfung des Diebstahlsschadens
- Mögliche Anklage gegen die Festgenommenen
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