Vermischtes - Was ist passiert – was dahinter steckt
Justizreform im Bundesjustizministerium Berlin
Berlin () – Das Bundesjustizministerium hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der das Anwaltsnotariat attraktiver gestalten soll. Der Zugang soll vereinfacht und familienfreundlicher werden, zudem soll es unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein, das Amt über die bisherige Altersgrenze von 70 Jahren hinaus auszuüben, teilte das Ministerium am Montag mit. Damit soll demnach die flächendeckende notarielle Versorgung angesichts sinkender Bewerberzahlen gesichert werden.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Volljuristen direkt nach dem zweiten juristischen Staatsexamen die notarielle Fachprüfung ablegen können, ohne die bisherige Zulassungsfrist von drei Jahren. Auch eine weitere Wiederholungsmöglichkeit der Prüfung ist vorgesehen. Die erforderliche anwaltliche Berufserfahrung soll von drei auf zwei Jahre verkürzt werden. Zeiten des Mutterschutzes, der Elternzeit und der Pflegezeit sollen keine Unterbrechungen mehr darstellen.
Ältere Anwaltsnotare sollen ihr Amt auf Antrag über die Altersgrenze hinaus fortführen können, um die Versorgung in ländlichen und strukturschwachen Regionen zu sichern. Die Amtszeit kann zweimal um jeweils drei Jahre verlängert werden, wenn ausgeschriebene Stellen nicht besetzt werden konnten. Der Gesetzentwurf wurde an die Länder und Verbände versandt, die bis zum 6. März 2026 Stellung nehmen können.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- Bundesjustizministerium hat Gesetzentwurf für Anwaltsnotariat vorgelegt.
- Zugang soll vereinfacht und familienfreundlicher gestaltet werden.
- Ältere Anwaltsnotare können ihr Amt über die Altersgrenze hinaus fortführen.
Warum ist das wichtig?
- Zugang zum Anwaltsnotariat erleichtern und familienfreundlicher gestalten
- Notarielle Versorgung in ländlichen Regionen sichern
- Attraktivität des Berufs steigern angesichts sinkender Bewerberzahlen
Wer ist betroffen?
- Volljuristen
- Anwaltsnotare
- Bewerber für notarielle Positionen
Zahlen/Fakten?
- Zugang zum Anwaltsnotariat wird vereinfacht und familienfreundlicher gestaltet.
- Anwaltliche Berufserfahrung wird von drei auf zwei Jahre verkürzt.
- Altersgrenze von 70 Jahren kann auf Antrag überschritten werden.
Wie geht’s weiter?
- Gesetzentwurf für Anwaltsnotariat an Länder und Verbände versandt
- Stellungnahmen bis zum 6. März 2026 möglich
- Altersgrenze für Anwaltsnotare kann auf Antrag überschritten werden
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