Nordrhein-Westfalen - Was ist passiert – was dahinter steckt
Politik: Reform des Kinderbildungsgesetzes in NRW
Düsseldorf () – NRW-Familienministerin Verena Schäffer signalisiert Offenheit dafür, beim Entwurf für das neue Kinderbildungsgesetz nachzubessern. „Ich bin erst seit Kurzem im neuen Amt, aber ich kann schon jetzt versprechen: Wir werden weiter über Verbesserungen des Kinderbildungsgesetzes reden. Die ersten Termine sind vereinbart“, sagte sie der „Rheinischen Post“ (Mittwochsausgabe).
Zugleich verteidigte sie die Grundidee von Kern- und Randzeiten.
Es gehe hier nur um eine Option für den Träger, um den Betrieb aufrechtzuerhalten, wenn eine Einrichtung beispielsweise eine Erzieherstelle nicht nachbesetzt bekomme, sagte sie.
„In der Randzeit können die Träger auch nicht irgendwelchen Aushilfen sagen, sie sollen mal auf die Kinder aufpassen: Ergänzungskräfte sind pädagogisch qualifiziert mit einer zwei- statt dreijährigen Ausbildung.“
Auf die Frage, ob es keinen Unterschied mache, ob sich Fach- oder Ergänzungskräfte um die Kinder kümmerten, erklärte sie allerdings: „Natürlich macht es einen Unterschied“, deshalb halte man ja an einer Kernzeit mit Fachkräften fest. „Aber es gibt nun mal momentan zu wenige Fachkräfte. Wir haben nur die Wahl, entweder Betreuungszeiten einzuschränken oder beim Personal flexibler zu werden.“
Was nicht gehe, sei, es so weiterlaufen zu lassen, wie es ist.
„Ich kenne Familien, da ist die Gruppe an einem Tag in der Woche einfach zu. Erzählen Sie das mal einem Arbeitgeber: Leider kann ich das nächste halbe Jahr mittwochs nicht kommen. Das geht so nicht“, so die Ministerin.
Nach dem Gesetzentwurf der Landesregierung sollen Kita-Träger den Einsatz von Fachkräften in den Einrichtungen auf eine Kernzeit von mindestens fünf Stunden täglich beschränken können, den Rest der Zeit könnten sie dann mit Ergänzungskräften abdecken.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Spielendes Kind (Archiv) |
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- NRW-Familienministerin Verena Schäffer zeigt sich offen für Nachbesserungen am neuen Kinderbildungsgesetz.
- Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Kita-Träger den Einsatz von Fachkräften auf eine Kernzeit von mindestens fünf Stunden täglich beschränken können.
Warum ist das wichtig?
- Verbesserung des Kinderbildungsgesetzes durch Evaluierung und Anpassung
- Sicherstellung der Betreuungsqualität trotz Fachkräftemangel
- Flexibilität der Träger zur Aufrechterhaltung des Betriebs
Wer ist betroffen?
- Familien mit Kindern in Kitas
- Kita-Träger
- Fachkräfte und Ergänzungskräfte in der Kinderbetreuung
Zahlen/Fakten?
- Kinderbildungsgesetz soll nachgebessert werden
- Kernzeit von mindestens fünf Stunden täglich für Fachkräfte
- Ergänzungskräfte mit zwei Jahre Ausbildung in Randzeiten eingesetzt
Wie geht’s weiter?
- Weitere Gespräche über Verbesserungen des Kinderbildungsgesetzes
- Erste Termine sind bereits vereinbart
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