Politik - Was ist passiert – was dahinter steckt
Klimapolitik in Deutschland: Zukunftsprognosen unsicher
Berlin () – Die Bundesregierung droht trotz des jüngsten Urteils des Bundesverwaltungsgerichts das gesetzlich festgeschriebene Klimazwischenziel 2030 zu verpassen. Das geht aus einem Entwurf des Klimaschutzprogramms 2026 der Bundesregierung hervor, über das der Newsletter „Energie und Klima“ des „Politico“ am Montag berichtet.
„Mit den derzeitigen klimapolitischen Instrumenten und den angenommenen Rahmenbedingungen ist es nicht absehbar, dass in allen Sektoren die Transformation zur Treibhausgasneutralität gelingt“, heißt es demnach im Entwurf des Klimaschutzprogramms zur Einordnung.
Das Bundesverfassungsgericht hatte 2021 festgestellt, dass Artikel 20a des Grundgesetzes den Staat zur Herstellung von Klimaneutralität verpflichtet und dass die Schonung künftiger Freiheit es verlangt, den Übergang zu Klimaneutralität rechtzeitig einzuleiten. Das in Reaktion auf das Urteil verschärfte Bundes-Klimaschutzgesetz sieht, wie vom Gericht gefordert, jährliche Höchstemissionsmengen für Treibhausgase vor, um die Zwischenziele zu erreichen. Aus dem jüngsten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts geht hervor, dass mit den verpflichtenden Klimaschutzprogrammen alle nötigen Maßnahmen vereinbart werden müssen, um die Klimazwischenziele einzuhalten.
„Die Treibhausgas-Projektionen 2025 weisen für das Jahr 2030 einen Rückgang der THG-Emissionen um 63 Prozent aus“, heißt es nun im Entwurf für das Klimaschutzprogramm 2026. THG steht hier für Treibhausgas. „Damit ist das Ziel von 65 Prozent grundsätzlich erreichbar.“ Laut einer im Entwurf enthaltenen Einschätzung des Expertenrats für Klimafragen wird es jedoch „wahrscheinlich eher nicht erreicht“.
Grund dafür sind insbesondere die Sektoren Verkehr und Gebäude. Dem Entwurf des Klimaschutzprogramms zufolge überschreiten beide ihre Ziele für das Jahr 2030. Im Sektor Verkehr liegen die Emissionen demnach um 169 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente, im Sektor Gebäude um rund 110 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente über dem Sollwert für das Jahr.
Auch über 2030 hinaus sind die deutschen Klimaziele dem Entwurf zufolge gefährdet. „Das Ziel der Netto-Treibhausgasneutralität im Jahr 2045 droht weiter verfehlt zu werden“, heißt es. Im Jahr 2045 bleiben den Projektionsdaten von 2025 nach Restemissionen in Höhe von 204 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten bestehen.
Im Bundes-Klimaschutzprogramm steht die Vorgabe, dass die Bundesregierung spätestens zwölf Kalendermonate nach Beginn einer Legislaturperiode ein Klimaschutzprogramm beschließen muss. Umweltminister Carsten Schneider (SPD) hatte angekündigt, das Klimaschutzprogramm 2026 im März vorzulegen. Das Programm soll zum einen eine Klimabilanz der Bundesregierung darstellen, zum anderen muss es alle Maßnahmen enthalten, die nötig sind, um das Klimaziel 2030, das Klimaziel 2040 und die Ziele für die Einzeljahre zwischen 2031 und 2040 zu erreichen.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Demo von Fridays for Future (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- Bundesregierung droht, Klimazwischenziel 2030 zu verpassen
- Sektoren Verkehr und Gebäude überschreiten ihre Emissionsziele für 2030
- Ziel der Netto-Treibhausgasneutralität im Jahr 2045 gefährdet
Warum ist das wichtig?
- Einhaltung der Klimaziele ist entscheidend für den Schutz zukünftiger Generationen.
- Versäumnisse in der Klimapolitik können langfristige negative Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit haben.
- Frühzeitige Maßnahmen sind erforderlich, um Treibhausgasemissionen wirksam zu reduzieren.
Wer ist betroffen?
- Bundesregierung
- Sektoren Verkehr und Gebäude
- künftige Generationen
Zahlen/Fakten?
- Klimaziel 2030: Rückgang der THG-Emissionen um 63 Prozent angestrebt
- Verkehr: 169 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente über Ziel für 2030
- Gebäude: rund 110 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente über Sollwert für 2030
Wie geht’s weiter?
- Vorlage des Klimaschutzprogramms 2026 im März durch Umweltminister Carsten Schneider
- Maßnahmen zur Erreichung der Klimaziele 2030 und 2040 müssen enthalten sein
- Gefahr der Verfehlung der Netto-Treibhausgasneutralität bis 2045
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