Politik - Was ist passiert – was dahinter steckt
Asylpolitik der CDU in Brüssel
Brüssel () – Der CDU-Auslandsverband Brüssel will Asylsuchende, die aus sogenannten „sicheren Drittstaaten“ in die EU einreisen wollen, an der EU-Außengrenze sofort ohne Prüfung zurückweisen. Das geht aus einem Antrag des Verbands für den CDU-Bundesparteitag in Stuttgart hervor, über den die „Bild“ (Montagausgabe) berichtet.
Die Antragssteller wollen demnach eine neue EU-Verordnung, die das erlaubt. Damit die Regelung nicht wegen der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) von Gerichten gekippt wird, sollen die Zurückweisungen an den EU-Außengrenzen durch ein Zusatzprotokoll zur EMRK abgesichert werden.
Außerdem will der Verband die Hürden für Einbürgerungen stark erhöhen, etwa durch höhere Sprachkenntnisse und durch die Vorschrift, dass Einbürgerungswillige mindestens fünf Jahre ohne Sozialhilfe gelebt haben sollen. Bereits Eingebürgerte, die bei Demos nach Kalifat oder Scharia-Recht rufen, sollen den deutschen Pass verlieren.
„Die Bundesregierung und die EU sind bei der Bekämpfung der illegalen Migration auf einem guten Kurs“, sagte der Vorsitzende der CDU Brüssel, Tim Peters, der Zeitung. „Aber es geht jetzt darum, den nächsten Gang einzulegen.“
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Flüchtlinge vor einem Grenzzaun (Archiv) |
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- CDU-Auslandsverband Brüssel fordert sofortige Rückweisung von Asylsuchenden aus "sicheren Drittstaaten" an EU-Außengrenze.
- Antrag für neue EU-Verordnung zur Sicherstellung der Rückweisungen, ergänzt durch Zusatzprotokoll zur EMRK.
- Erhöhung der Hürden für Einbürgerungen, einschließlich Sprachkenntnissen und fünfjährigem Aufenthalt ohne Sozialhilfe.
Warum ist das wichtig?
- Sofortige Rückweisung von Asylsuchenden an der EU-Außengrenze zur Bekämpfung illegaler Migration
- Erhöhung der Hürden für Einbürgerungen zur Integration und Sicherheitsgewährleistung
- Verhinderung der Gerichtsaufhebung durch Zusatzprotokoll zur EMRK
Wer ist betroffen?
- Asylsuchende aus sicheren Drittstaaten
- Einbürgerungswillige mit zu niedrigen Sprachkenntnissen
- Bereits Eingebürgerte, die extremistische Ansichten vertreten
Zahlen/Fakten?
- Asylsuchende aus "sicheren Drittstaaten" sollen an EU-Außengrenze ohne Prüfung zurückgewiesen werden
- Einbürgerungswillige sollen fünf Jahre ohne Sozialhilfe leben und höhere Sprachkenntnisse nachweisen
- Eingebürgerte, die extremistische Forderungen unterstützen, sollen den deutschen Pass verlieren
Wie geht’s weiter?
- Einführung einer neuen EU-Verordnung zur sofortigen Rückweisung von Asylsuchenden aus sicheren Drittstaaten an der EU-Außengrenze
- Absicherung der Zurückweisungen durch ein Zusatzprotokoll zur EMRK
- Erhöhung der Anforderungen für Einbürgerungen, z.B. Sprachkenntnisse und Sozialhilfeansprüche
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