Wirtschaft - Was ist passiert – was dahinter steckt
Verbraucherinformation und Schlichtungsverfahren in Deutschland
Berlin () – Nur rund jeder dritte Verbraucher (36 Prozent) kennt die Möglichkeit, Streitfälle mit Unternehmen außergerichtlich über eine unabhängige Schlichtungsstelle zu klären.
Das geht aus einer Befragung im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (VZBV) hervor, über die die Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Sonntagausgaben) berichten. Grundlage für die Auswertung ist eine Onlinebefragung von eye square im Auftrag des VZBV im Oktober 2025 unter 1.000 Internetnutzern ab 16 Jahren.
Zwischen Januar und Oktober 2025 gingen bei den Verbraucherzentralen bundesweit mehr als 35.000 Beschwerden zu Problemen mit Gewährleistung oder Widerruf ein. „Die Schlichtung als außergerichtliche Streitbeilegung ist unbürokratisch und kostenlos“, sagte Meret Sophie Noll, Expertin für Schlichtung beim VZBV. „Allerdings ist sie unter Verbraucherinnen und Verbrauchern noch viel zu unbekannt und es nehmen zu wenige Unternehmen teil.“ Derzeit seien nur Unternehmen aus den Bereichen Energie, Flugverkehr und Post gesetzlich zur Teilnahme verpflichtet. In anderen Branchen, etwa Versicherungen, beteiligten sich Unternehmen teils freiwillig über Verbandsmitgliedschaften.
„Es braucht Maßnahmen, um Schlichtung bekannter zu machen“, so Noll. „Und weitere Unternehmen, zum Beispiel im Bereich Online-Handel, sollten zur Teilnahme an Schlichtungsverfahren verpflichtet werden.“ Laut Umfrage sprechen sich knapp drei Viertel der Befragten (73 Prozent) dafür aus, dass eine Teilnahme an Schlichtungsverfahren für alle Unternehmen verpflichtend sein sollte, wissend, dass das Ergebnis nicht zu ihren Gunsten ausfallen muss.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Verbraucherzentrale-Bundesverband (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- Nur 36 Prozent der Verbraucher kennen die Möglichkeit zur außergerichtlichen Streitbeilegung.
- Über 35.000 Beschwerden zu Gewährleistung und Widerruf bei Verbraucherzentralen zwischen Januar und Oktober 2025.
- 73 Prozent der Befragten wünschen sich eine verpflichtende Teilnahme aller Unternehmen an Schlichtungsverfahren.
Warum ist das wichtig?
- Hohe Unkenntnis über Schlichtungsstellen unter Verbrauchern gefährdet außergerichtliche Streitbeilegung.
- Steigende Anzahl an Beschwerden zeigt Bedarf an effektiven Konfliktlösungsmechanismen.
- Mehrheit der Verbraucher spricht sich für verpflichtende Teilnahme aller Unternehmen an Schlichtungsverfahren aus.
Wer ist betroffen?
- Verbraucher
- Unternehmen aus Energie, Flugverkehr und Post
- Unternehmen im Bereich Online-Handel
Zahlen/Fakten?
- 36 Prozent der Verbraucher kennen die Möglichkeit, Streitfälle außergerichtlich zu klären.
- Zwischen Januar und Oktober 2025 wurden mehr als 35.000 Beschwerden bei Verbraucherzentralen eingereicht.
- 73 Prozent der Befragten sprechen sich für eine verpflichtende Teilnahme aller Unternehmen an Schlichtungsverfahren aus.
Wie geht’s weiter?
- Maßnahmen zur Bekanntmachung der Schlichtung ergreifen
- Verpflichtung weiterer Unternehmen, insbesondere im Online-Handel, zur Teilnahme an Schlichtungsverfahren
- Steigerung der Verbrauchererziehung hinsichtlich außergerichtlicher Streitbeilegung
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