Sachsen-Anhalt - Was ist passiert – was dahinter steckt
Digitalisierungsförderung in Sachsen-Anhalt
Magdeburg () – In Sachsen-Anhalt können ab sofort Anträge auf Fördermittel für Digitalisierungsvorhaben gestellt werden. Dafür stehen 2,5 Millionen Euro aus dem Infrastruktur-Sondervermögen bereit, wie das Ministerium für Infrastruktur und Digitales mitteilte.
Infrastrukturministerin Lydia Hüskens betonte, es handele sich um eines der ersten Programme, damit das Geld schnell wirken könne.
Gefördert werden investive Vorhaben wie die Anschaffung digitaler Infrastruktur, der Erwerb von Nutzungsrechten oder die Entwicklung digitaler Verfahren. ‚Kurz gesagt, wünsche ich mir Projekte, die einen nachhaltigen Beitrag zur digitalen Transformation und Leistungsfähigkeit unseres Bundeslandes auf allen Ebenen leisten‘, sagte Hüskens. Die Förderung erfolgt als nichtrückzahlbare Zuwendung.
Projekte mit Ausgaben bis 200.000 Euro werden zu 100 Prozent gefördert, darüber wird die Förderung gedeckelt.
Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts. Die Antragstellung ist bis zum 31. März über das Beteiligungsportal des Landes möglich.
Weitere Informationen sind online verfügbar.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- Anträge auf Fördermittel für Digitalisierungsvorhaben in Sachsen-Anhalt können ab sofort gestellt werden.
- Ingesamt stehen 2,5 Millionen Euro aus dem Infrastruktur-Sondervermögen bereit.
- Projekte mit Ausgaben bis 200.000 Euro werden zu 100 Prozent gefördert.
Warum ist das wichtig?
- Unterstützung der Digitalisierung in Sachsen-Anhalt
- Förderung für nachhaltige digitale Transformationsprojekte
- Schnelle Bereitstellung von Fördermitteln zur Stärkung der Infrastruktur
Wer ist betroffen?
- Juristische Personen des öffentlichen Rechts
- Juristische Personen des privaten Rechts
- Projekte zur digitalen Transformation
Zahlen/Fakten?
- 2,5 Millionen Euro für Digitalisierungsvorhaben in Sachsen-Anhalt
- Förderung bis zu 100% für Projekte mit Ausgaben bis 200.000 Euro
- Antragstellung bis zum 31. März 2024 möglich
Wie geht’s weiter?
- Anträge auf Fördermittel für Digitalisierungsvorhaben stellen
- Frist für Antragstellung bis 31. März
- Weitere Informationen online verfügbar
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