Vermischtes - Was ist passiert – was dahinter steckt
Kommunales Vorkaufsrecht in Berlin diskutiert
Berlin () – Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) will ein kommunales Vorkaufsrecht bei Zwangsversteigerungen.
Das Vorkaufsrecht sei „aktuell in der Zwangsversteigerung und bei Insolvenzverfahren nicht anwendbar“, sagte Bernd Düsterdiek, DStGB-Beigeordneter, der „Rheinischen Post“ (Freitagausgabe). „Die Ausweitung von städtebaulichen Vorkaufsrechten auf Zwangsversteigerungen könnte als zusätzliches Instrument gegen Schrott- bzw. Problemimmobilien Wirkung zeigen.“
Zwar diene der aktuelle Ausschluss des Vorverkaufsrechts dem Gläubigerschutz. „Aber auch das Wohl der Allgemeinheit als Voraussetzung für die Ausübung eines Vorkaufsrechts wäre ein besonders schützenswerter Belang“, sagte er.
Es sei „aus kommunaler Sicht notwendig“, dass der Erlass von Modernisierungs-, Instandsetzungs- sowie Rückbaugeboten praxisgerechter gestaltet werde. Hierzu gehörten unter anderem „Vereinfachungen bei den Mängelbeschreibungen, der Ausschluss von Widerspruch und Klage speziell bei Problemimmobilien oder auch der verpflichtende Ausgleich von Wertsteigerungen im Falle des kommunalen Rückbaus einer Problemimmobilie durch den Eigentümer.“
In Bezug auf sogenannte Schrottimmobilien forderte er eine Novelle des Baugesetzbuches. „Leerstehende und langfristig nicht genutzte Problemimmobilien stellen in vielen Kommunen ein Problem dar und führen häufig zu einem Trading-Down-Effekt in den betroffenen Stadtquartieren“, so Düsterdiek. „Auch wird dem Wohnungsmarkt dringend benötigter Wohnraum entzogen.“
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Deutscher Städte- und Gemeindebund (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- Deutscher Städte- und Gemeindebund fordert kommunales Vorkaufsrecht bei Zwangsversteigerungen.
- Vorkaufsrecht soll als Instrument gegen Schrott- und Problemimmobilien wirken.
- Bedarf an Novelle des Baugesetzbuches zur Bekämpfung leerstehender Immobilien.
Warum ist das wichtig?
- Möglichkeit zur Bekämpfung von Schrott- und Problemimmobilien
- Verbesserung des kommunalen Wohnraums und Schutz der Allgemeinheit
- Notwendigkeit von praxisgerechten Regelungen für Modernisierungs- und Rückbaugebote
Wer ist betroffen?
- Deutsche Städte und Gemeinden
- Eigentümer von Problemimmobilien
- Allgemeinheit in betroffenen Stadtquartieren
Zahlen/Fakten?
- DStGB will ein kommunales Vorkaufsrecht bei Zwangsversteigerungen.
- Ausschluss des Vorverkaufsrechts dient dem Gläubigerschutz.
- Leerstehende Problemimmobilien führen zu Trading-Down-Effekt in Stadtquartieren.
Wie geht’s weiter?
- Einführung eines kommunalen Vorkaufsrechts bei Zwangsversteigerungen
- Vereinfachungen bei Modernisierungs-, Instandsetzungs- und Rückbaugeboten
- Novelle des Baugesetzbuches zur Bekämpfung von Schrottimmobilien
