Vermischtes - Was ist passiert – was dahinter steckt
Gesellschaft: Messerangriff in Ulm und Asylpolitik
Ulm () – Der mutmaßliche Täter des Messerangriffs in einem Ulmer Einkaufszentrum war zum Zeitpunkt der Tat ausreisepflichtig. Nach Angaben des baden-württembergischen Justizministeriums war dem 29-jährigen Eritreer der Flüchtlingsstatus bereits im September 2023 durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge widerrufen worden, berichtet die „Welt“ (Freitagausgabe). Der Bescheid sei seit Oktober 2023 bestandskräftig gewesen.
Im Januar 2024 wurde der Mann zudem aus dem Bundesgebiet ausgewiesen. Eine Abschiebung nach Eritrea kam nach Ministeriumsangaben jedoch nicht zustande. Rückführungen in das Land seien nicht möglich, weil die dortigen Machthaber nicht kooperierten und notwendige Reisedokumente nur ausstellten, wenn Betroffene eine freiwillige Ausreise erklärten. Eine zwangsweise Passersatzbeschaffung sei für eritreische Staatsangehörige daher ausgeschlossen, teilte das Ministerium mit.
Baden-Württembergs Migrationsstaatssekretär Siegfried Lorek (CDU) erklärte, genau für solche Fälle prüfe der Bund neue Wege. „Die Bundesregierung setzt alles daran, auf internationaler Ebene, Abschiebungen zu ermöglichen. Für Afghanistan und Syrien ist das bereits gelungen, für Eritrea noch nicht“, so Lorek. „Genau für Fälle wie diesen prüft der Bundesinnenminister deshalb auch die Möglichkeit, Zentren im Nicht-EU-Ausland zu schaffen, wo abgelehnte Asylbewerber untergebracht werden, deren Heimatländer eine Wiederaufnahme verweigern. Das unterstütze ich ausdrücklich.“
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Polizei (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- Mutmaßlicher Täter des Messerangriffs in Ulm war ausreisepflichtig.
- Flüchtlingsstatus des 29-jährigen Eritreers wurde im September 2023 widerrufen.
- Abschiebung nach Eritrea scheiterte wegen mangelnder Kooperation der Machthaber.
Warum ist das wichtig?
- Klärung ausreisepflichtiger Personen zur Erhöhung der öffentlichen Sicherheit
- Notwendigkeit internationaler Kooperation für Rückführungen und Abschiebungen
- Prüfung neuer Strategien zur Unterbringung abgelehnter Asylbewerber in sicheren Drittstaaten
Wer ist betroffen?
- 29-jähriger Eritreer
- abgelehnte Asylbewerber
- eritreische Staatsangehörige
Zahlen/Fakten?
- 29-jähriger Eritreer, Flüchtlingsstatus widerrufen im September 2023
- Ausweisung aus Deutschland im Januar 2024
- Keine Abschiebung nach Eritrea möglich aufgrund fehlender Zusammenarbeit und Reisedokumente
Wie geht’s weiter?
- Prüfung neuer Wege für Abschiebungen
- Schaffung von Zentren im Nicht-EU-Ausland
- Internationale Bemühungen zur Ermöglichung von Rückführungen
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