Nordrhein-Westfalen - Was ist passiert – was dahinter steckt
Gesellschaftliche Auswirkungen von Schneefall in Bergisch Gladbach
Bergisch Gladbach () – Anhaltender Schneefall und Glätte haben in Bergisch Gladbach zu erheblichen Einschränkungen bei der Müllabfuhr geführt. Wie die Stadtverwaltung am Montag mitteilte, konnten die Fahrzeuge nicht alle Straßen anfahren, insbesondere wenn diese nicht ausreichend geräumt waren.
Nach der geltenden Straßenreinigungssatzung sind Grundstückseigentümer und Anlieger vieler Straßen verpflichtet, nicht nur Gehwege, sondern auch die Fahrbahn von Schnee und Eis zu befreien, um die uneingeschränkte Befahrbarkeit sicherzustellen.
Nur so können Müllfahrzeuge, Einsatzkräfte und andere Dienstleister zuverlässig arbeiten.
Für die kommende reguläre Müllabfuhr gilt eine Sonderregelung: In Straßen, die in der vergangenen Woche nicht angefahren werden konnten, darf zusätzlicher Restmüll in stabilen Plastiksäcken neben der Tonne bereitgestellt werden. Für Biomüll sollen ausschließlich Papiersäcke verwendet werden.
Diese Säcke werden bei der nächsten Leerung kostenlos mitgenommen.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Schneeräumfahrzeug, Stadt Bergisch Gladbach via |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- Anhaltender Schneefall und Glätte in Bergisch Gladbach beeinflussen Müllabfuhr.
- Fahrzeuge konnten nicht alle Straßen anfahren, insbesondere schlecht geräumte.
- Sonderregelung für Müllabfuhr: zusätzlicher Restmüll in Plastiksäcken erlaubt.
Warum ist das wichtig?
- Wichtige Maßnahmen zur Sicherstellung der Müllabfuhr.
- Verpflichtung der Grundstückseigentümer zur Schneeräumung für uneingeschränkte Befahrbarkeit.
- Sonderregelung zur Abfallentsorgung in betroffenen Straßen.
Wer ist betroffen?
- Grundstückseigentümer
- Anlieger vieler Straßen
- Müllabfuhr und Dienstleister
Zahlen/Fakten?
- Anhaltender Schneefall und Glätte führten zu Einschränkungen bei der Müllabfuhr in Bergisch Gladbach.
- Grundstückseigentümer müssen Gehwege und Fahrbahn von Schnee und Eis befreien.
- Sonderregelung: zusätzlicher Restmüll in stabilen Plastiksäcken kann bereitgestellt werden.
Wie geht’s weiter?
- Müllabfuhr erfolgt regulär mit Sonderregelungen.
- Restmüll in stabilen Plastiksäcken neben der Tonne bereitstellen.
- Biomüll ausschließlich in Papiersäcken anbieten.
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