Land fördert Schulsozialarbeit mit zwölf Millionen Euro

7. Januar 2026
1 min Lesezeit

Land fördert Schulsozialarbeit mit zwölf Millionen Euro

Rheinland-Pfalz - Was ist passiert – was dahinter steckt

Gesellschaftliche Entwicklungen in Rheinland-Pfalz

() – Das Land stellt für das kommende Jahr zwölf Millionen Euro für die Schulsozialarbeit bereit. Damit können nach Angaben des Bildungsministeriums vom Mittwoch rund 380 Vollzeitstellen mitfinanziert werden, teilte Minister Sven Teuber (SPD) mit.

Zum Jahresbeginn tritt zudem eine neue, vereinfachte Förderrichtlinie in Kraft.

Bisherige vier Landesprogramme werden zusammengeführt, Anträge sind künftig einheitlich beim Bildungsministerium zu stellen. Dies solle Bürokratie abbauen und dafür sorgen, dass die Hilfe schneller in den Schulen ankomme, so Teuber.

Die Jugendämter der Kommunen entscheiden eigenverantwortlich, an welchen Schulen die sozialpädagogischen Fachkräfte eingesetzt werden.

Sie stellen für das Angebot auch erhebliche eigene Mittel bereit. Die Landesförderung für die Schulsozialarbeit besteht seit etwa 30 Jahren.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Kinder in einer Schule (Archiv)

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist passiert?

  • Rheinland-Pfalz stellt 12 Millionen Euro für Schulsozialarbeit bereit.
  • Rund 380 Vollzeitstellen können finanziert werden.
  • Neue Förderrichtlinie tritt im kommenden Jahr in Kraft.

Warum ist das wichtig?

  • Verbesserung der Schulsozialarbeit durch zusätzliche Mittel
  • Vereinfachte Antragsverfahren zur schnelleren Bereitstellung von Ressourcen
  • Eigenverantwortliche Entscheidung der Jugendämter fördert gezielte Unterstützung

Wer ist betroffen?

  • Schüler und Schülerinnen in Rheinland-Pfalz
  • Schulsozialarbeiter und Fachkräfte
  • Jugendämter der Kommunen

Zahlen/Fakten?

  • 12 Millionen Euro für Schulsozialarbeit in Rheinland-Pfalz
  • Finanzierung von rund 380 Vollzeitstellen
  • Unterstützung besteht seit etwa 30 Jahren

Wie geht’s weiter?

  • Umsetzung einer neuen Förderrichtlinie zum Jahresbeginn
  • Anträge künftig einheitlich beim Bildungsministerium stellen
  • Jugendämter entscheiden über den Einsatz der Fachkräfte an Schulen
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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