Mann bedroht Polizei in Pößneck mit Schreckschusswaffe

5. Januar 2026
1 min Lesezeit

Mann bedroht Polizei in Pößneck mit Schreckschusswaffe

Thüringen - Was ist passiert – was dahinter steckt

Gesellschaft: Polizeieinsatz aufgrund von Bedrohung in Pößneck

Pößneck () – Ein 53-jähriger Mann hat in Pößneck Polizeibeamte mit einer Schreckschusswaffe bedroht. Das teilten die Beamten am Montag mit.

Die Einsatzkräfte waren am Sonntag gegen 22:00 Uhr wegen einer Ruhestörung in die Julius-Fucik-Straße gerufen worden.

Als sich die Wohnungstür öffnete, hielt der Mann einen pistolenähnlichen Gegenstand in der Hand. Aus Gründen der Eigensicherung brachten die Beamten den 53-Jährigen zu Boden und fesselten ihn, wobei er Widerstand leistete.

Der Gegenstand stellte sich später als Schreckschusswaffe heraus.

In der Wohnung wurden weitere verbotene Gegenstände, darunter ein Schlagring, sichergestellt. Ein 40-jähriger Mann, der während des Einsatzes in die Wohnung gelangen und die Polizisten beleidigen wollte, wurde ebenfalls erfasst.

Gegen beide Männer wurden Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Polizeistreife im Einsatz

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist passiert?

  • 53-jähriger Mann bedroht Polizeibeamte mit Schreckschusswaffe in Pößneck.
  • Einsatzkräfte wurden wegen Ruhestörung gerufen und fesselten den Mann nach Widerstand.
  • Weitere verbotene Gegenstände, darunter ein Schlagring, sichergestellt; 40-jähriger Mann beleidigt Polizisten.

Warum ist das wichtig?

  • Gefährdung von Polizeibeamten durch Bedrohung mit einer Waffe.
  • Sicherstellung verbotener Gegenstände verstößt gegen das Waffenrecht.
  • Einsatz von Polizeikräften zur Eigensicherung und Aufrechterhaltung der Ordnung.

Wer ist betroffen?

  • 53-jähriger Mann
  • 40-jähriger Mann

Zahlen/Fakten?

  • 53-jähriger Mann bedrohte Polizeibeamte mit einer Schreckschusswaffe
  • Einsatz wegen Ruhestörung am Sonntag um 22:00 Uhr
  • Weitere verbotene Gegenstände in der Wohnung sichergestellt (z. B. Schlagring)

Wie geht’s weiter?

  • Fortsetzung der Ermittlungen gegen beide Männer
  • Prüfung weiterer illegaler Gegenstände in der Wohnung
  • Mögliche Anklagen wegen Widerstands gegen die Polizei
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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