Berliner Polizei richtet Silvester-Verbotszonen für Pyrotechnik und Waffen ein

23. Dezember 2025
1 min Lesezeit

Berliner Polizei richtet Silvester-Verbotszonen für Pyrotechnik und Waffen ein

Berlin - Was ist passiert – was dahinter steckt

Sicherheit und Verbote in Berlin an Silvester

() – Die Berliner Polizei wird in der Silvesternacht in mehreren Stadtteilen das Mitführen und Verwenden von Feuerwerkskörpern sowie von Waffen und Messern verbieten. Das teilte die Polizei am Dienstag mit.

Die Maßnahmen gelten vom 31. Dezember ab 18:00 Uhr bis zum 1. Januar um 6:00 Uhr.

Die Verbotsbereiche für Pyrotechnik und Waffen liegen am Alexanderplatz in Mitte, im Steinmetzkiez in Schöneberg, auf einem Teil der Sonnenallee in Neukölln sowie auf der Admiralbrücke in Kreuzberg. Zusätzlich wird rund um die zentrale Silvesterveranstaltung am Brandenburger Tor, auf der Straße des 17. Juni und am Großen Stern eine Waffen- und Messerverbotszone eingerichtet, die auch den Großen Tiergarten, Teile des Hansaviertels und das Regierungsviertel umfasst.

Das Pyrotechnikverbot betrifft Gegenstände der Kategorien F2, F3 und F4 sowie illegale Feuerwerkskörper.

Erlaubt bleibt lediglich die Kategorie F1 mit Wunderkerzen oder Tischfeuerwerk. Das Waffenverbot umfasst alle Gegenstände im Sinne des Waffengesetzes sowie jegliche Messer, inklusive Küchenmesser.

Ausnahmen sind in einer Allgemeinverfügung geregelt, die im Amtsblatt für Berlin veröffentlicht wurde.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Silvesterfeuerwerk am Berliner Fernsehturm

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist passiert?

  • In Berlin wird in der Silvesternacht das Mitführen und Verwenden von Feuerwerkskörpern sowie von Waffen und Messern verboten.
  • Die Verbotsmaßnahmen gelten vom 31. Dezember, 18:00 Uhr bis zum 1. Januar, 6:00 Uhr.
  • Verbotsbereiche sind unter anderem der Alexanderplatz, die Admiralbrücke und der Große Stern.

Warum ist das wichtig?

  • Erhöhung der Sicherheit während der Silvesternacht
  • Schutz von Menschen vor Verletzungen durch Feuerwerk und Waffen
  • Maßnahmen zielen auf zentrale Feierlichkeiten und stark frequentierte Bereiche ab

Wer ist betroffen?

  • Berliner Polizei
  • Anwohner in den betroffenen Stadtteilen
  • Veranstaltungsteilnehmer am Brandenburger Tor und Umgebung

Zahlen/Fakten?

  • Silvesterverbot: 31. Dezember, 18:00 Uhr bis 1. Januar, 6:00 Uhr
  • Verbotsbereiche: Alexanderplatz, Steinmetzkiez, Sonnenallee, Admiralbrücke, Brandenburger Tor, Straße des 17. Juni, Großer Stern, Großer Tiergarten, Hansaviertel, Regierungsviertel
  • Erlaubt: Kategorie F1 (Wunderkerzen, Tischfeuerwerk); verboten: F2, F3, F4, illegale Feuerwerkskörper, alle Messer und Waffen

Wie geht’s weiter?

  • Die Verbote gelten vom 31. Dezember ab 18:00 Uhr bis 1. Januar um 6:00 Uhr.
  • Kontrolle und Durchsetzung der Verbote durch die Polizei in den festgelegten Bereichen.
  • Veröffentlichung von Ausnahmen in einer Allgemeinverfügung im Amtsblatt für Berlin.
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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