Sachsen - Was ist passiert – was dahinter steckt
Infrastrukturentwicklung in Chemnitz genehmigt
Chemnitz () – Die Landesdirektion Sachsen hat den Weiterbau des Südverbunds in Chemnitz genehmigt. Für den Neubau der Bundesstraße 107 im Osten der Stadt liegt nun der Planfeststellungsbeschluss vor, wie die Behörde mitteilte.
Der Beschluss betrifft einen rund sechs Kilometer langen Abschnitt, der vom derzeitigen Ende des Südverbunds an der Augustusburger Straße bis zur B 169 bei Ebersdorf führen soll.
Laut LDS-Präsident Béla Bélafi ist mit der Genehmigung ein wichtiger Meilenstein erreicht. Das Projekt soll die Chemnitzer Innenstadt vom Durchgangsverkehr entlasten und die Verkehrsverhältnisse in der Region verbessern.
Geplant sind unter anderem eine Anschlussstelle Euba, ein Knotenpunkt mit der B 173 und der Bau von zwölf Brücken, die unter anderem die Nauendorfer Delle und eine Bahnstrecke überqueren.
In das Planverfahren waren 77 Einwendungen von 220 Personen sowie Stellungnahmen von 36 Trägern öffentlicher Belange eingeflossen. Mehrfach wurden die Pläne daraufhin angepasst, etwa um den Natur- und Gewässerschutz zu berücksichtigen.
Der Planfeststellungsbeschluss wird in mehreren Kommunen öffentlich ausgelegt und online bereitgestellt.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- Weiterbau des Südverbunds in Chemnitz genehmigt
- Planfeststellungsbeschluss für die Bundesstraße 107 liegt vor
- Projekt soll Durchgangsverkehr entlasten und Verkehrsverhältnisse verbessern
Warum ist das wichtig?
- Entlastung der Chemnitzer Innenstadt vom Durchgangsverkehr
- Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in der Region
- Berücksichtigung von Natur- und Gewässerschutz durch Anpassungen der Pläne
Wer ist betroffen?
- Anwohner des Neubaugebiets
- Verkehrsteilnehmer in Chemnitz
- Träger öffentlicher Belange
Zahlen/Fakten?
- Genehmigung zum Weiterbau des Südverbunds in Chemnitz
- Planfeststellungsbeschluss für einen rund sechs Kilometer langen Abschnitt
- 77 Einwendungen von 220 Personen und Stellungnahmen von 36 Trägern öffentlicher Belange
Wie geht’s weiter?
- Öffentlichkeitsbeteiligung durch Auslegung des Beschlusses in Kommunen
- Onlinebereitstellung der Planunterlagen
- Weitere Planungsschritte für Baumaßnahmen beginnen
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