Bildungspolitik in Berlin
Berlin () – Die geplante Bafög-Reform wird am 12. August im Kabinett behandelt. Das sagte ein Sprecher des Bildungsministeriums am Mittwoch in Berlin.
Union und SPD hatten sich zuvor auf eine Anhebung geeinigt, unklar war aber, zu welchem Zeitpunkt. Nachdem im Koalitionsvertrag eigentlich schon das Wintersemester 2026/27 angepeilt worden war, war in der späteren Diskussion vom Sommersemester 2027 die Rede, oder auch ein noch späterer Termin.
Offenbar gab es bis zuletzt koalitionsintern Gerangel um die Details, eigentlich sollte die Reform schon im Juli durchs Kabinett. Wie die endgültige Variante aussieht, war am Mittwoch zunächst unklar. Der Sprecher sagte, er wolle der Kabinettsbefassung „nicht vorgreifen“.
Geplant war nach letzten Angaben, dass die Wohnkostenpauschale für Studenten und Azubis, die nicht mehr bei ihren Eltern wohnen, von 380 auf 440 Euro pro Monat erhöht wird, der Grundbedarf für Studierende soll in zwei Schritten auf Grundsicherungsniveau steigen: zum Wintersemester 2027/28 auf 503 Euro, und zum Sommersemester 2029 auf 563 Euro.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Studentenhaus (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Politik - Was ist passiert – was dahinter steckt
Was ist passiert?
- Die geplante Bafög-Reform soll am 12. August im Kabinett behandelt werden
- Zuvor gab es unterschiedliche Zeitpläne in der Koalition und es gab koalitionsintern Streit um die Details
- Geplant ist die Erhöhung der Wohnkostenpauschale auf 440 Euro sowie schrittweise Anhebungen des Grundbedarfs auf 503 Euro (ab Wintersemester 2027/28) und 563 Euro (ab Sommersemester 2029)
Warum ist das wichtig?
- Höhere Wohnkostenpauschale und steigender Grundbedarf verbessern voraussichtlich die finanzielle Lage von Studierenden und Azubis
- Die Kabinettsbehandlung am 12. August klärt den verbindlichen Zeitplan und die endgültigen Reformdetails
- Der neue Zeitrahmen der Reform (bis 2027/28 und 2029) beeinflusst, wann die höheren Leistungen greifen
Wer ist betroffen?
- Studenten und Azubis, die nicht mehr bei ihren Eltern wohnen
- Studierende
Zahlen/Fakten?
- Kabinettsbehandlung der Bafög-Reform am 12. August
- Wohnkostenpauschale von 380 auf 440 Euro pro Monat
- Grundbedarf Studierende: 503 Euro zum Wintersemester 2027/28 und 563 Euro zum Sommersemester 2029
Wie geht’s weiter?
- Die Bafög-Reform wird am 12. August im Kabinett behandelt
- Unklar, welche endgültige Variante beschlossen wird, da die Kabinettsbefassung zunächst nicht vorweggenommen werden soll
- Wohnkostenpauschale soll von 380 auf 440 Euro pro Monat steigen und der Grundbedarf in zwei Schritten auf 503 Euro (WS 2027/28) und 563 Euro (SoSe 2029) angehoben werden
- Jackson Irvine wechselt vom FC St. Pauli nach Japan - 5. August 2026
- Bundespolizei vollstreckt bei Großeinsatz in Saarbrücken Haftbefehle - 5. August 2026
- Radfahrerin in Münster bei Sturz an Bahnhofsunterführung schwer verletzt - 5. August 2026
