Rhein hält Gesetz zur IP-Adressenspeicherung für "dringend nötig"

21. Dezember 2025
1 min Lesezeit

Rhein hält Gesetz zur IP-Adressenspeicherung für "dringend nötig"

Politik - Was ist passiert – was dahinter steckt

Politik in Hessen: IP-Adressenspeicherung im Fokus

() – Der hessische Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) hat das Gesetz zur IP-Adressenspeicherung, das in einem Referentenentwurf vorliegt, als „dringend nötig“ bezeichnet.

„Es ist richtig und dringend nötig, dass die Bundesregierung jetzt ein Gesetz auf den Weg bringt, mit dem Internetanbieter IP-Adressen künftig drei Monate lang speichern müssen“, sagte Rhein den Zeitungen der Mediengruppe . „Denn ohne die Möglichkeit, IP-Adressen zu speichern, bleibt die Identität der Täter im digitalen Raum im Dunkeln.“

„Viele schreckliche Verbrechen bleiben unaufgeklärt, die Täter kommen straffrei davon. Für mich ist klar: Datenschutz darf kein Täterschutz sein. Kinderschänder haben kein Recht auf Datenschutz.“ Rhein ist einer der stärksten Fürsprecher für eine IP-Adressenspeicherung und hatte sich in einer Bundesratsinitiative vehement für eine bessere Strafverfolgung im Netz eingesetzt.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Boris Rhein (Archiv)

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist passiert?

  • Boris Rhein bezeichnet das Gesetz zur IP-Adressenspeicherung als "dringend nötig".
  • Er fordert die Bundesregierung auf, Internetanbietern die Speicherung von IP-Adressen für drei Monate zu ermöglichen.
  • Rhein sieht im Datenschutz keinen Schutz für Täter von Verbrechen im digitalen Raum.

Warum ist das wichtig?

  • Ermöglicht Aufklärung von Verbrechen im digitalen Raum
  • Stärkung der Strafverfolgung gegen Täter
  • Trennung zwischen Datenschutz und Täterschutz

Wer ist betroffen?

  • Internetanbieter
  • Täter im digitalen Raum
  • Gesellschaft insgesamt

Zahlen/Fakten?

  • IP-Adressen sollen künftig drei Monate lang gespeichert werden
  • Boris Rhein bezeichnet das Gesetz als "dringend nötig"
  • Forderung: Datenschutz darf kein Täterschutz sein

Wie geht’s weiter?

  • Bundesregierung soll Gesetz zur IP-Adressenspeicherung auf den Weg bringen
  • IP-Adressen sollen künftig drei Monate lang gespeichert werden
  • Stärkere Strafverfolgung im digitalen Raum anstreben
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