Panorama: Bundespolizei in München
München () – Die Bundespolizei hat am Flughafen München einen 52-jährigen türkischen Staatsangehörigen festgenommen. Das teilte die Bundespolizeidirektion München am Freitag mit.
Der Mann wird beschuldigt, eine Insolvenz verschleppt zu haben.
Der Gesuchte war am Donnerstag aus Istanbul eingereist und wurde bei der grenzpolizeilichen Einreisekontrolle im Terminal 1 überprüft. Dabei stellten die Beamten einen Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft München I fest, der auf einem Strafbefehl des Amtsgerichts München wegen Insolvenzverschleppung basierte.
Die ausstehende Geldstrafe in Höhe von 4.300 Euro sowie die Verfahrenskosten von 216 Euro konnte der 52-Jährige noch vor Ort begleichen.
Damit wendete er die drohende Ersatzfreiheitsstrafe ab und durfte nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen seine Reise fortsetzen.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Bundespolizei (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Bayern - Was ist passiert – was dahinter steckt
Was ist passiert?
- Bundespolizei hat am Flughafen München einen 52-jährigen türkischen Staatsangehörigen bei der Einreisekontrolle im Terminal 1 festgenommen
- Bei ihm wurde ein Vollstreckungshaftbefehl wegen Insolvenzverschleppung festgestellt
- Er zahlte vor Ort 4.300 Euro Geldstrafe und 216 Euro Verfahrenskosten, wodurch die Ersatzfreiheitsstrafe abgewendet wurde und er anschließend seine Reise fortsetzen konnte
Warum ist das wichtig?
- Durch die Festnahme und Begleichung der Strafe konnten die zuständige Vollstreckung sowie die Verfahrenskosten direkt erledigt werden
- Eine drohende Ersatzfreiheitsstrafe wurde abgewendet
- Die Kontrolle bei der Einreise zeigt, dass Haftbefehle auch im grenzpolizeilichen Kontext wirksam vollstreckt werden
Wer ist betroffen?
- Ein 52-jähriger türkischer Staatsangehöriger
- Der Mann, der wegen Insolvenzverschleppung beschuldigt wird
Zahlen/Fakten?
- 52-jähriger türkischer Staatsangehöriger
- 4.300 Euro Geldstrafe
- 216 Euro Verfahrenskosten
Wie geht’s weiter?
- Die Bundespolizei stellte bei der Einreisekontrolle einen Vollstreckungshaftbefehl wegen Insolvenzverschleppung fest
- Der 52-Jährige zahlte die Geldstrafe (4.300 Euro) und die Verfahrenskosten (216 Euro) vor Ort und konnte danach weiterreisen
- Damit wurde die drohende Ersatzfreiheitsstrafe abgewendet
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