Politik: Tempo-30 an Berliner Schulen gerichtlich geklärt
Berlin () – Das Verwaltungsgericht Berlin hat die Ablehnung einer Tempo-30-Zone an Schulwegen durch den rot-schwarzen Senat für rechtswidrig erklärt. Die Entscheidung fiel im Rahmen einer erfolgreichen Klage der Deutschen Umwelthilfe, wie die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Berliner Abgeordnetenhaus am Freitag mitteilte.
Die Richter folgten damit der Argumentation, dass der Schutz von Kindern Vorrang vor verkehrspolitischen Erwägungen habe.
Der Senat hatte die Einrichtung von Tempo 30 unter anderem mit Verweis auf die Zuständigkeit der Bezirke und fehlende Rechtsgrundlagen abgelehnt. Das Gericht wies diese Begründung jedoch klar zurück und stellte fest, dass die Sicherheit von Schulkindern ein überragendes öffentliches Interesse darstelle.
Nach Auffassung des Gerichts hätte der Senat die Maßnahme nicht ohne ausreichende Prüfung ablehnen dürfen.
Der Fraktionsvorsitzende Werner Graf kommentierte das Urteil als „großartigen Erfolg für den Schutz der Kinder“. Er forderte den Senat auf, alle bisher rechtswidrig abgelehnten Tempo-30-Anträge zu überprüfen und zu korrigieren. „Es braucht sichere Schulwege für alle Kinder“, erklärte Graf.
Das Urteil könnte weitreichende Folgen haben, da eine Reihe weiterer Ablehnungen von Tempo 30 an Berliner Schulen nun auf dem Prüfstand stehen.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Tempo-30-Zone (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Berlin - Was ist passiert – was dahinter steckt
Was ist passiert?
- Das Verwaltungsgericht Berlin erklärte die Ablehnung einer Tempo-30-Zone an Schulwegen durch den rot-schwarzen Senat für rechtswidrig
- Die Deutsche Umwelthilfe hatte erfolgreich geklagt, das Gericht stellte den Vorrang des Schutzes von Kindern fest
- Das Urteil könnte dazu führen, dass weitere rechtswidrig abgelehnte Tempo-30-Anträge an Berliner Schulen überprüft werden
Warum ist das wichtig?
- Kinder sollen an Schulwegen besser geschützt werden, weil ihre Sicherheit Vorrang vor verkehrspolitischen Erwägungen hat
- Der Senat muss abgelehnte Tempo-30-Anträge neu prüfen, weil die bisherige Ablehnung als rechtswidrig gilt
- Das Urteil kann zu weiteren Korrekturen bei Tempo-30-Regelungen an Schulen in Berlin führen
Wer ist betroffen?
- Kinder auf Schulwegen
- Der rot-schwarze Senat von Berlin
- Deutsche Umwelthilfe
Zahlen/Fakten?
- Verwaltungsgericht Berlin erklärte die Ablehnung einer Tempo-30-Zone an Schulwegen durch den rot-schwarzen Senat für rechtswidrig
- Entscheidung im Rahmen einer Klage der Deutschen Umwelthilfe
- Schutz von Kindern wurde als überragendes öffentliches Interesse bewertet
Wie geht’s weiter?
- Der Senat soll alle bisher rechtswidrig abgelehnten Tempo-30-Anträge überprüfen und korrigieren
- Weitere Ablehnungen von Tempo-30 an Berliner Schulen stehen nun auf dem Prüfstand
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