Politik - Was ist passiert – was dahinter steckt
Wirtschaft: Steueränderungen für Gastronomie in Berlin
Berlin () – Der Bundesrat hat dem Steueränderungsgesetz 2025 zugestimmt. Die Länderkammer machte am Freitag den Weg für das Paket frei, welches eine niedrigere Gastrosteuer, eine Senkung der Pendlerpauschale und weitere steuerrechtliche Entlastungen vorsieht.
Konkret sinkt mit dem Gesetz der Umsatzsteuersatz für die Gastronomie, mit Ausnahme des Getränkeausschanks, ab dem 1. Januar 2026 von derzeit 19 Prozent auf sieben Prozent. Insgesamt erwartet die Bundesregierung eine jährliche Entlastung von rund 3,6 Milliarden Euro für Gastronomiebetriebe und Verbraucher.
Ebenfalls zum 1. Januar 2026 wird die Pendlerpauschale auf 38 Cent pro Kilometer ab dem ersten gefahrenen Kilometer angehoben. Bislang galt dieser Satz erst ab dem 21. Kilometer. Das Gesetz sieht auch vor, im Vereinsrecht die Haftungsprivilegien für ehrenamtlich Tätige zu erweitern. Ziel ist unter anderem eine rechtliche Absicherung des Ehrenamtes.
Über das Steuerpaket hatte es lange Streit zwischen Bund und Ländern gegeben. Die Länder beklagten vor allem eine einseitige Belastung ihrer Haushalte. Letztendlich verzichteten sie aber auf den Vermittlungsausschuss.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Gastronomie (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- Bundesrat stimmt Steueränderungsgesetz 2025 zu
- Umsatzsteuersatz für Gastronomie sinkt ab 1. Januar 2026 von 19% auf 7%
- Pendlerpauschale wird auf 38 Cent pro Kilometer ab dem ersten Kilometer angehoben
Warum ist das wichtig?
- Senkung der Umsatzsteuer für Gastronomie erwartet jährliche Entlastung von 3,6 Milliarden Euro.
- Erhöhung der Pendlerpauschale ab dem ersten Kilometer verbessert finanzielle Situation von Pendlern.
- Erweiterung der Haftungsprivilegien für Ehrenamtliche fördert rechtliche Absicherung des Ehrenamtes.
Wer ist betroffen?
- Gastronomiebetriebe
- Verbraucher
- Ehrenamtlich Tätige
Zahlen/Fakten?
- Umsatzsteuersatz für Gastronomie sinkt ab 1. Januar 2026 von 19% auf 7% (außer Getränkeausschank)
- Jährliche Entlastung von rund 3,6 Milliarden Euro für Gastronomiebetriebe und Verbraucher
- Pendlerpauschale wird ab 1. Januar 2026 auf 38 Cent pro Kilometer angehoben (bisher erst ab 21. Kilometer)
Wie geht’s weiter?
- Umsetzung der niedrigeren Gastrosteuer ab 1. Januar 2026
- Anhebung der Pendlerpauschale auf 38 Cent pro Kilometer ab dem ersten Kilometer
- Erweiterung der Haftungsprivilegien für ehrenamtlich Tätige
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