Hessische Justiz führt flächendeckend E-Akte ein

19. Dezember 2025
1 min Lesezeit

Hessische Justiz führt flächendeckend E-Akte ein

Hessen - Was ist passiert – was dahinter steckt

Digitalisierung der Justiz in Hessen

() – Die hessische Justiz hat zum Jahreswechsel die elektronische Akte (E-Akte) in allen 83 Gerichten und Staatsanwaltschaften des Landes eingeführt. Justizstaatssekretärin Tanja Eichner teilte mit, dass die Umstellung fristgerecht und flächendeckend abgeschlossen sei.

Sie sprach von einem großen Erfolg und dankte den Mitarbeitern für ihr Engagement im laufenden Betrieb.

Ab dem 1. Januar 2026 können Klage-, Ermittlungs- und Strafverfahren volldigital und medienbruchfrei bearbeitet werden. Die Justiz erfüllt damit die Vorgaben des eJustice-Gesetzes.

Für Bürgerinnen und Bürger soll dies zu schnelleren und transparenteren Verfahren führen. In Strafverfahren wird zudem die Zusammenarbeit zwischen Staatsanwaltschaften und Polizei beschleunigt.

Die E-Akte bildet auch die Grundlage für weitere Digitalisierungsschritte.

So wird am Landgericht bereits die KI-Software JANO zur datenschutzkonformen Anonymisierung von Gerichtsentscheidungen genutzt. Für die Kommunikation mit der Justiz steht Bürgern das kostenfreie ‚MeinJustizpostfach‘ zur Verfügung.

Eichner betonte, dass die Digitalisierung die Justiz effizienter, bürgerfreundlicher und transparenter mache.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Justicia (Archiv)

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist passiert?

  • Einführung der elektronischen Akte (E-Akte) in hessischen Gerichten und Staatsanwaltschaften zum Jahreswechsel
  • Ab dem 1. Januar 2026 volldigitale Bearbeitung von Klage-, Ermittlungs- und Strafverfahren
  • Ziel: schnellere, transparentere Verfahren und verbesserte Zusammenarbeit zwischen Staatsanwaltschaften und Polizei

Warum ist das wichtig?

  • Einführung der E-Akte erhöht Effizienz und Transparenz in der Justiz
  • Volldigitale Verfahren ab 2026 beschleunigen Rechtsprozesse und steigern Zusammenarbeit zwischen Behörden
  • Grundlage für weitere Digitalisierungsschritte, wie z.B. KI-gestützte Anonymisierung von Urteilen

Wer ist betroffen?

  • Bürgerinnen und Bürger
  • Mitarbeiter der Justiz
  • Staatsanwaltschaften und Polizei

Zahlen/Fakten?

  • Einführung der E-Akte in 83 Gerichten und Staatsanwaltschaften in Hessen
  • Vollständige Umstellung bis Jahreswechsel fristgerecht abgeschlossen
  • Ab 1. Januar 2026 volldigitale Bearbeitung von Verfahren möglich

Wie geht’s weiter?

  • Ab 1. Januar 2026 volldigitale Bearbeitung von Verfahren
  • Einsatz von KI-Software zur Anonymisierung von Gerichtsentscheidungen
  • Bürger können 'MeinJustizpostfach' für die Kommunikation nutzen
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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