Mann verletzt 13-Jährigen in Nürnberg

20. Juli 2026
1 min Lesezeit

Panorama: – Angriff am Busbahnhof

Nürnberg () – Ein 55-Jähriger hat einen 13-jährigen Jungen im Nürnberger Westen verletzt. Dies teilte die Polizei am Montag mit.

Der Vorfall ereignete sich am Dienstagabend, als der Junge zusammen mit Freunden an einer Bushaltestelle in der Von-der-Tann-Straße wartete.

Unvermittelt trat der Mann an den Jungen heran, zog an dessen Halskette und umarmte ihn. Ein unbekannter Zeuge kam dem Jungen zur Hilfe, bevor die Polizei eintraf und entfernte sich anschließend vom Ort des Geschehens.

Die Polizei ermittelt gegen den 55-Jährigen wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung und bittet den unbekannten Zeugen, sich zu melden.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Polizeiauto (Archiv)

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Mann verletzt 13-Jährigen in Nürnberg

Bayern - Was ist passiert – was dahinter steckt

Was ist passiert?

  • Ein 55-Jähriger verletzte im Nürnberger Westen einen 13-Jährigen an einer Bushaltestelle in der Von-der-Tann-Straße
  • Der Mann trat unvermittelt an den Jungen heran, zog an dessen Halskette, umarmte ihn, und ein unbekannter Zeuge half dem Jungen
  • Die Polizei ermittelt gegen den 55-Jährigen wegen gefährlicher Körperverletzung und sucht den unbekannten Zeugen

Warum ist das wichtig?

  • Der Vorfall zeigt eine mögliche gefährliche körperliche Gewalt gegen einen Minderjährigen und macht ein polizeiliches Ermittlungsverfahren erforderlich
  • Ein Zeuge war beteiligt, weshalb das Melden weiterer Informationen zur Aufklärung und Identifizierung des Täters wichtig ist

Wer ist betroffen?

  • Ein 55-Jähriger
  • Ein 13-jähriger Junge

Zahlen/Fakten?

  • 55-Jähriger verletzt 13-jährigen Jungen in Nürnberg (Nürnberger Westen)
  • Vorfall am Dienstagabend an einer Bushaltestelle in der Von-der-Tann-Straße
  • Ermittlungen wegen Verdachts der gefährlichen Körperverletzung

Wie geht’s weiter?

  • Die Polizei ermittelt gegen den 55-Jährigen wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung
  • Die Polizei bittet den unbekannten Zeugen, sich zu melden
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