Politik in Berlin: Rückzug von Wehrpflichtverweigerung
Berlin () – Immer mehr einstige Kriegsdienstverweigerer machen ihre Entscheidung rückgängig. Das berichtet das „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ unter Berufung auf das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA).
Neben der Zahl der Kriegsdienstverweigerer steigt demnach auf deutlich niedrigerem Niveau auch die Zahl derjenigen, die ihre frühere Kriegsdienstverweigerung widerrufen. 2023 gingen beim Bundesamt 536 entsprechende Verzichtserklärungen ein, 2024 waren es 626, 2025 dann 781 und im ersten Halbjahr 2026 schließlich 402 – was, hochgerechnet auf das Gesamtjahr, einen neuen Rekord bedeuten würde. Für einen Widerruf reicht eine formlose Erklärung samt Unterschrift aus.
Eine Sprecherin des BAFzA erklärte, werde der Antrag auf Kriegsdienstverweigerung zurückgezogen beziehungsweise der Verzicht erklärt, gelte die antragstellende Person rechtlich nicht mehr als Kriegsdienstverweigerer. Sie unterliege im Falle einer Reaktivierung der Wehrpflicht beziehungsweise im Spannungs- oder Verteidigungsfall wieder der uneingeschränkten Wehrpflicht.
Zuletzt hatte das Bundesamt bekannt gegeben, dass im Zuge der möglichen Wiedereinsetzung der Wehrpflicht die Zahl der Kriegsdienstverweigerer aktuell stark zunehme. Waren es 2023 noch 1.079, so wuchs sie im Jahr darauf bereits auf 2.249, 2025 dann auf 3.879 und im ersten Halbjahr 2026 schließlich auf 5.862.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Bundeswehr-Soldaten (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Politik - Was ist passiert – was dahinter steckt
Was ist passiert?
- Immer mehr frühere Kriegsdienstverweigerer ziehen ihre Entscheidung zurück
- 2023 gingen beim BAFzA 536 Verzichtserklärungen ein, 2024 626, 2025 781, 2026 (erstes Halbjahr) 402, hochgerechnet auf das Gesamtjahr wäre das ein neuer Rekord
- Wenn Anträge zurückgezogen oder Verzicht erklärt werden, gilt die betroffene Person rechtlich nicht mehr als Kriegsdienstverweigerer und unterliegt im Spannungs- oder Verteidigungsfall wieder der uneingeschränkten Wehrpflicht
Warum ist das wichtig?
- Rücknahme bzw Widerruf der Kriegsdienstverweigerung führt rechtlich dazu, dass die betroffene Person nicht mehr als Kriegsdienstverweigerer gilt
- Die Folge kann sein, dass bei Reaktivierung der Wehrpflicht oder im Spannungs- bzw Verteidigungsfall wieder eine uneingeschränkte Wehrpflicht besteht
- Die steigenden Widerrufe beeinflussen die Entwicklung der Zahlen von Kriegsdienstverweigerern und können Auswirkungen auf Rekordwerte haben
Wer ist betroffen?
- Personen, die zuvor Kriegsdienstverweigerung beantragt hatten und ihre Entscheidung widerrufen bzw. den Antrag zurückziehen oder eine Verzichtserklärung abgeben
- Personen, die im Spannungs- oder Verteidigungsfall bzw. bei Wiedereinsetzung der Wehrpflicht wieder der uneingeschränkten Wehrpflicht unterliegen
Zahlen/Fakten?
- 2023 gingen 536 Verzichtserklärungen ein, 2024 626, 2025 781, im 1. Halbjahr 2026 402
- Zahl der Kriegsdienstverweigerer: 2023 1.079, 2024 2.249, 2025 3.879, im 1. Halbjahr 2026 5.862
- Für einen Widerruf reicht eine formlose Erklärung samt Unterschrift aus
Wie geht’s weiter?
- 2023 bis 2026 steigt die Zahl der Widerrufe deutlich an, wodurch Betroffene rechtlich wieder nicht mehr als Kriegsdienstverweigerer gelten
- Hochrechnung für 2026 könnte die höchste Gesamtzahl der Widerrufe seit Beginn der Erfassung bedeuten
- Bei Reaktivierung der Wehrpflicht sowie im Spannungs- oder Verteidigungsfall unterliegen die Betroffenen erneut der uneingeschränkten Wehrpflicht
- Jackson Irvine wechselt vom FC St. Pauli nach Japan - 5. August 2026
- Bundespolizei vollstreckt bei Großeinsatz in Saarbrücken Haftbefehle - 5. August 2026
- Radfahrerin in Münster bei Sturz an Bahnhofsunterführung schwer verletzt - 5. August 2026

