Landesamt für Steuern und Finanzen erinnert an Frist für Steuererklärungen

15. Juli 2026
1 min Lesezeit

Wirtschaft: Steuerfristen in

Sachsen () – Bürger, die ihre Steuererklärung für das Jahr 2025 selbst erstellen, haben noch bis zum 31. Juli Zeit, um diese bei ihrem zuständigen Finanzamt einzureichen, teilte das Landesamt für Steuern und Finanzen am Mittwoch mit.

Für die elektronische Abgabe steht das Onlineportal „Mein Elster“ zur Verfügung. Dort können die Daten wie die übermittelten Lohnsteuerbescheinigungen oder Rentenleistungen per Mausklick direkt in die Steuererklärung übernommen werden.

Steuererklärungen, die mit Unterstützung einer Steuerberatung oder eines Lohnsteuerhilfevereins erstellt werden, müssen bis zum 1. März des folgenden Jahres beim zuständigen Finanzamt abgegeben werden.

Seit dem 1. Juli steht zudem die neue Funktion „Steuererklärung mit einem Klick“ in der App „Mein Elster+“ zur Verfügung. Diese ermöglicht es ledigen Personen ohne Kinder, die ihren Wohnsitz in haben und ausschließlich Einkünfte als Arbeitnehmer, Rentner oder Pensionär erzielt haben, die Einkommensteuererklärung für 2025 in wenigen Minuten zu erledigen.

Nutzer erhalten eine vorgefertigte Steuererklärung, die sie mit nur einem Klick absenden können, wobei Änderungen jederzeit möglich sind.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Finanzamt (Archiv)

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Landesamt für Steuern und Finanzen erinnert an Frist für Steuererklärungen

Sachsen - Was ist passiert – was dahinter steckt

Was ist passiert?

  • Bürger in Sachsen müssen ihre Steuererklärung für 2025 bis zum 31. Juli beim zuständigen Finanzamt einreichen
  • Die elektronische Abgabe erfolgt über das Onlineportal „Mein Elster“
  • Seit dem 1. Juli ist in „Mein Elster+“ die Funktion „Steuererklärung mit einem Klick“ verfügbar für bestimmte Personen, um die Erklärung in wenigen Minuten zu erstellen und per Klick abzusenden

Warum ist das wichtig?

  • Abgabe der selbst erstellten Steuererklärung 2025 noch bis zum 31. Juli möglich
  • Elektronische Übermittlung über Mein Elster mit Übernahme von Daten wie Lohnsteuerbescheinigungen oder Rentenleistungen
  • Ab 1. Juli erleichtert „Steuererklärung mit einem Klick“ in Mein Elster+ die Erstellung und den Versand für bestimmte Personengruppen innerhalb weniger Minuten

Wer ist betroffen?

  • Bürger, die ihre Steuererklärung für 2025 selbst erstellen und sie beim zuständigen Finanzamt einreichen müssen
  • Ledige Personen ohne Kinder mit Wohnsitz in Deutschland, die ausschließlich Einkünfte als Arbeitnehmer, Rentner oder Pensionär erzielen und die Einkommensteuererklärung für 2025 mit „Mein Elster+“ erledigen können
  • Personen, die ihre Steuererklärung mit Unterstützung einer Steuerberatung oder eines Lohnsteuerhilfevereins erstellen

Zahlen/Fakten?

  • Einreichungsfrist für selbst erstellte Steuererklärungen 2025 bis 31. Juli
  • Elektronische Abgabe über Mein Elster
  • Ein-Klick-Funktion in Mein Elster+ seit 1. Juli für bestimmte ledige Personen ohne Kinder mit Wohnsitz in Deutschland

Wie geht’s weiter?

  • Abgabe der selbst erstellten Steuererklärung 2025 bis zum 31. Juli beim zuständigen Finanzamt
  • Elektronische Abgabe über „Mein Elster“ und Übernahme von Daten wie Lohnsteuerbescheinigungen oder Rentenleistungen
  • „Steuererklärung mit einem Klick“ in „Mein Elster+“ ab 1. Juli für bestimmte Personen, vorgefertigt und mit einem Klick absendbar
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
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