DAV kritisiert Streichung kostenloser Rechtsberatung für Justizopfer

13. Juli 2026
1 min Lesezeit

Politik: fordert Rechtsberatung für Inhaftierte

Berlin () – Der Deutsche Anwaltverein (DAV) hat den neuen Entwurf zur Reform der Haftentschädigung kritisiert und fordert eine kostenlose Erstberatung für unschuldig Inhaftierte.

„Eine vergleichbare Regelung fehlt in diesem Entwurf leider“, sagte der DAV mit Blick auf die von Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) vorgestellten Pläne der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. Die Ampelkoalition hatte in einem früheren Entwurf noch eine kostenlose anwaltliche Erstberatung vorgesehen, damit sich Betroffene bei der Geltendmachung ihrer Ansprüche nicht gehemmt fühlen.

Hubig hatte einen Gesetzentwurf zur Haftentschädigung vorgestellt. Demnach sollen zu Unrecht Inhaftierte künftig 100 statt 75 Euro pro Tag erhalten. Diese Verbesserung wurde vom DAV ausdrücklich begrüßt, der Verband fordert die Erhöhung der Tagessätze bereits seit Jahren. „Auch die unwürdige und zynische Regelung, Kost und Logis von der Entschädigungssumme abzuziehen, soll künftig entfallen“, lobte der Verband.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Gefängnis (Archiv)

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

DAV kritisiert Streichung kostenloser Rechtsberatung für Justizopfer

Politik - Was ist passiert – was dahinter steckt

Was ist passiert?

  • Der Deutsche Anwaltverein kritisiert den neuen Entwurf zur Reform der Haftentschädigung und fordert eine kostenlose Erstberatung für unschuldig Inhaftierte
  • Im Entwurf fehle eine vergleichbare Regelung zur kostenlosen Erstberatung, die in einem früheren Entwurf noch vorgesehen gewesen sei
  • Unrechtmäßig Inhaftierte sollen künftig 100 statt 75 Euro pro Tag erhalten, und der Abzug von Kost und Logis von der Entschädigung soll entfallen

Warum ist das wichtig?

  • Wichtig, weil unschuldig Inhaftierte dadurch künftig eine kostenlose anwaltliche Erstberatung erhalten sollen, um Ansprüche besser geltend machen zu können
  • Wichtig, weil die Haftentschädigung von 75 auf 100 Euro pro Tag erhöht werden soll und damit Betroffene finanziell stärker entlastet
  • Wichtig, weil der Abzug von Kost und Logis von der Entschädigungssumme wegfallen soll und damit eine als unwürdig angesehene Regelung entfällt

Wer ist betroffen?

  • Unschuldig Inhaftierte, die eine Haftentschädigung geltend machen wollen
  • Zu Unrecht Inhaftierte, deren Haftentschädigung künftig erhöht werden soll

Zahlen/Fakten?

  • 100 statt 75 Euro pro Tag für zu Unrecht Inhaftierte
  • 2 Euro pro Tag Verbesserung zur Haftentschädigung (75 auf 100)
  • seit Jahren geforderte Erhöhung der Tagessätze

Wie geht’s weiter?

  • Eine kostenlose anwaltliche Erstberatung für unschuldig Inhaftierte wird vom Deutschen Anwaltverein gefordert
  • Die Erhöhung der Haftentschädigung auf 100 Euro pro Tag statt 75 Euro wird begrüßt
  • Der Abzug von Kost und Logis von der Entschädigungssumme soll entfallen
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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