Mindestens 42 Todesfälle in Polizeigewahrsam seit 2016

13. Juli 2026
1 min Lesezeit

Polizei im Gewahrsam: Todesfälle

() – In den vergangenen zehn Jahren sind mindestens 42 Menschen in Deutschland im Polizeigewahrsam gestorben. Das ergab eine Abfrage des „Stern“ bei allen Bundesländern.

Die höchste Zahl verzeichnete Baden-Württemberg mit neun Toten seit 2016, sechs Fälle gab es allein im Jahr 2019. Laut dem Innenministerium in Stuttgart waren fast alle Menschen stark alkoholisiert. Dies sei meist auch der Grund für den Gewahrsam gewesen. Alle seien zuvor ärztlich untersucht worden – ein Arzt habe also bescheinigt, dass der medizinische Zustand der Personen eine Ingewahrsamnahme zuließe.

Auf Baden-Württemberg folgt . Das Düsseldorfer Innenministerium erfasst die Zahlen erst ab dem Jahr 2024. Demnach starben seither sechs Menschen in Gewahrsam der Polizei. Auch Bayern gab die Zahl der Toten mit sechs an, allerdings seit 2018. Dabei handele es sich nur um jene Fälle, in denen ein kausaler Zusammenhang zwischen polizeilichem Handeln und dem Tod der Person nicht unmittelbar ausgeschlossen werden könne.

Berlin, , Hessen, , das Saarland und Thüringen verzeichneten in den vergangenen zehn Jahren jeweils ein oder zwei Todesfälle im Polizeigewahrsam. Mecklenburg-Vorpommern, , Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein hatten nach Angaben der jeweiligen Innenministerien keine Todesfälle in Gewahrsamseinrichtungen. Überhaupt keine Zahlen lieferten die Bundesländer Niedersachsen und Brandenburg.

Auch die Hamburger Innenbehörde lieferte auf Anfrage des „Stern“ keine Zahlen. Aus einer Anfrage der Linken in der Hamburgischen Bürgerschaft geht jedoch hervor, dass zwischen 2020 und 2025 sechs Menschen bei freiheitsbeschränkenden Polizeimaßnahmen ums Leben kamen.

Bisher gibt es keine Stelle, die die Zahlen von Todesfällen in Polizeigewahrsam bundesweit offiziell erfasst oder sammelt. Die Länder verwiesen teilweise auf mögliche Unvollständigkeit ihrer Zahlen. Unter polizeilichem Gewahrsam versteht man den kurzfristigen Freiheitsentzug einer Person – zum eigenen Schutz oder zum Schutz von anderen. Menschen können auch auf der Straße in Gewahrsam genommen, also von der Polizei festgehalten werden; meist kommen sie aber in Gewahrsamszellen auf Polizeidienststellen.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Polizei (Archiv)

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Mindestens 42 Todesfälle in Polizeigewahrsam seit 2016

Vermischtes - Was ist passiert – was dahinter steckt

Was ist passiert?

  • In den vergangenen zehn Jahren sind mindestens 42 Menschen in Deutschland im Polizeigewahrsam gestorben
  • Baden-Württemberg meldet die meisten Fälle mit neun Toten seit 2016, Nordrhein-Westfalen und Bayern jeweils sechs Tode, andere Länder nennen kleinere Zahlen oder keine Daten
  • Als möglicher Grund wird bei fast allen Betroffenen in Baden-Württemberg starke Alkoholisierung genannt, zudem gibt es bundesweit keine offizielle zentrale Erfassung

Warum ist das wichtig?

  • Zeigt eine potenziell relevante Anzahl von Todesfällen im Polizeigewahrsam und macht damit die Risiken und möglichen Handlungsdefizite öffentlich sichtbar
  • Betont als häufigen Auslöser starken Alkohol bei den Betroffenen und die Rolle ärztlicher Freigaben, was für Präventions- und Schutzkonzepte wichtig ist
  • Macht deutlich, dass es keine bundesweite offizielle Stelle zur Erfassung gibt, was die Transparenz und Aufklärung erschwert

Wer ist betroffen?

  • In den vergangenen zehn Jahren mindestens 42 Menschen in Deutschland, die im Polizeigewahrsam starben
  • Personen, die in polizeilichen Gewahrsam genommen wurden, häufig stark alkoholisiert
  • Menschen in Ländern wie Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Bayern sowie Berlin, Bremen, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Thüringen, die dort im Polizeigewahrsam ums Leben kamen

Zahlen/Fakten?

  • mindestens 42 Menschen in Deutschland in den vergangenen zehn Jahren im Polizeigewahrsam gestorben
  • Baden-Württemberg: 9 Tote seit 2016, davon 6 Fälle allein 2019
  • Nordrhein-Westfalen: seit 2024 sechs Tote; Bayern: 6 Tote seit 2018; Hamburg: zwischen 2020 und 2025 sechs Tote

Wie geht’s weiter?

  • Bundesländer liefern unterschiedliche bzw. unvollständige Zahlen zu Todesfällen im Polizeigewahrsam, bundesweit gibt es keine offizielle zentrale Erfassung
  • Laut Innenministerium in Baden-Württemberg waren fast alle Betroffenen stark alkoholisiert, ärztliche Freigaben lagen vor
  • Hamburg meldete auf Anfrage keine Zahlen, jedoch aus einer Linken-Anfrage geht zwischen 2020 und 2025 eine Zahl von sechs Toten bei freiheitsbeschränkenden Polizeimaßnahmen hervor
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

Don't Miss