Höhere Entschädigungen für zu Unrecht Inhaftierte geplant

13. Juli 2026
1 min Lesezeit

Politik: Bundesjustizministeriums Reformen in

Berlin () – Das Bundesjustizministerium will die Strafverfolgungsentschädigung reformieren und in diesem Zusammenhang die Entschädigungen für zu Unrecht Inhaftierte erhöhen. Das teilte das Ministerium am Montag mit.

Betroffene sollen demnach künftig 100 Euro pro Tag der Haft erhalten, statt bisher 75 Euro. Ab einer Haftdauer von sechs Monaten soll der Betrag auf 150 Euro pro Tag steigen. Der Gesetzentwurf, der am Montag veröffentlicht wurde, sieht daneben noch weitere Verbesserungen für Betroffene vor. So soll es ihnen beispielsweise möglich sein, ihre Ansprüche deutlich länger geltend zu machen als bisher.

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) sagte, dass Fehler im Rechtsstaat korrigiert werden müssten und zu Unrecht Inhaftierte angemessen entschädigt werden sollten. „Die Entschädigungssätze wurden seit vielen Jahren nicht mehr angepasst. Außerdem kann es nicht sein, dass zu Unrecht Inhaftierte von ihrer Entschädigung auch noch Abzüge für `Kost und Logis` erdulden mussten.“ Deshalb verbessere man die Rehabilitierung zu Unrecht Inhaftierter und stärke dadurch das Vertrauen in einen Rechtsstaat, „der Fehler erkennt und korrigiert“, so Hubig.

Der Gesetzentwurf wurde am Montag an die Länder und Verbände versandt und auf der Internetseite des Bundesjustizministeriums veröffentlicht. Es gibt im nächsten Schritt nun Gelegenheit, bis zum 14. August 2026 Stellung zu nehmen.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Wachmeister schließt ein Gefängnistor auf (Archiv)

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Höhere Entschädigungen für zu Unrecht Inhaftierte geplant

Politik - Was ist passiert – was dahinter steckt

Was ist passiert?

  • Das Bundesjustizministerium will die Strafverfolgungsentschädigung reformieren und Entschädigungen für zu Unrecht Inhaftierte erhöhen
  • Künftig sollen Betroffene 100 Euro pro Hafttag erhalten, ab sechs Monaten 150 Euro pro Hafttag
  • Der Gesetzentwurf wurde an Länder und Verbände versandt und kann bis zum 14. August 2026 kommentiert werden

Warum ist das wichtig?

  • Erhöhung der Entschädigung für zu Unrecht Inhaftierte (100 Euro pro Hafttag, ab 6 Monaten 150 Euro) als angemessene Wiedergutmachung
  • Verbesserte Möglichkeiten, Ansprüche länger geltend zu machen, um Betroffenen den Rechtsweg zu erleichtern
  • Korrektur von Fehlern im Rechtsstaat und Stärkung des Vertrauens durch Anpassung veralteter Entschädigungssätze inklusive Wegfall von Abzügen für „Kost und Logis“

Wer ist betroffen?

  • Zu Unrecht Inhaftierte Personen

Zahlen/Fakten?

  • 100 Euro pro Tag Haft statt bisher 75 Euro
  • ab 6 Monaten Haft 150 Euro pro Tag
  • Stellungnahme bis 14. August 2026

Wie geht’s weiter?

  • Reform der Strafverfolgungsentschädigung mit höheren Entschädigungssätzen für zu Unrecht Inhaftierte
  • 100 Euro pro Hafttag, ab sechs Monaten 150 Euro pro Hafttag, außerdem längere Geltendmachung der Ansprüche
  • Stellungnahme durch Länder und Verbände bis zum 14. August 2026
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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