Lebenslange Haft für Ehepaar nach Versklavung jesidischer Mädchen

13. Juli 2026
1 min Lesezeit

Panorama: OLG verurteilt IS-Ehepaar

München () – Im Prozess um die Versklavung und Vergewaltigung zweier jesidischer Mädchen hat das Oberlandesgericht München ein irakisches Ehepaar zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.

Die Bundesanwaltschaft hatte im Dezember 2024 Anklage erhoben – unter anderem wegen der Vorwürfe des Völkermordes, der Verbrechen gegen die Menschlichkeit sowie der Kriegsverbrechen gegen Personen. Diese Taten erfüllten laut Anklage zudem die Tatbestände des Menschenhandels und des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern. Daneben wurde den Angeschuldigten die Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung vorgeworfen.

Das Ehepaar war nach islamischem Recht verheiratet und gehörte zwischen Oktober 2015 und Dezember 2017 im sowie in der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ (IS) als Mitglieder an. Auf Wunsch der Frau kaufte der Mann im Herbst 2015 auf einem Basar in Mossul ein damals fünfjähriges jesidisches Mädchen als Sklavin. Anfang Oktober 2017 erwarb das Ehepaar ein weiteres, damals zwölfjähriges jesidisches Mädchen. Der Mann soll beide Kinder mehrfach vergewaltigt haben. Zudem wurden die Kinder wirtschaftlich ausgebeutet, indem sie unentwegt zur Hausarbeit und Kinderbetreuung herangezogen wurden. Darüber hinaus sollen noch weitere körperliche Misshandlungen verübt worden sein.

Die jetzt Verurteilten waren am 9. April 2024 festgenommen worden und befanden sich seitdem in Untersuchungshaft.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Bayerischer Verfassungsgerichtshof und OLG München (Archiv)

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Lebenslange Haft für Ehepaar nach Versklavung jesidischer Mädchen

Vermischtes - Was ist passiert – was dahinter steckt

Was ist passiert?

  • Das Oberlandesgericht München verurteilte ein irakisches Ehepaar wegen Versklavung und Vergewaltigung zweier jesidischer Mädchen zu lebenslangen Freiheitsstrafen
  • Laut Anklage kaufte der Mann 2015 und 2017 auf einem Basar in Mossul zwei jesidische Mädchen als Sklavinnen, die anschließend mehrfach vergewaltigt sowie zur Hausarbeit und Kinderbetreuung gezwungen und körperlich misshandelt wurden
  • Das Ehepaar wurde am 9. April 2024 festgenommen und befand sich seitdem in Untersuchungshaft

Warum ist das wichtig?

  • Das Urteil zeigt rechtliche Konsequenzen für Versklavung, Vergewaltigung und sexuelle Gewalt gegen Kinder sowie für Menschenhandel und schweren sexuellen Missbrauch
  • Die lebenslange Freiheitsstrafe unterstreicht, dass die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung wie dem IS mit weiteren schweren Straftaten strafrechtlich verfolgt wird
  • Die Verurteilung macht deutlich, dass auch wirtschaftliche Ausbeutung und systematische Gewalt in solchen Kontexten als strafbare Handlungen bewertet werden

Wer ist betroffen?

  • Ein irakisches Ehepaar
  • Zwei jesidische Mädchen

Zahlen/Fakten?

  • Lebenslange Freiheitsstrafe für das irakische Ehepaar
  • Anklageerhebung im Dezember 2024
  • Mitgliedschaft im „Islamischen Staat“ zwischen Oktober 2015 und Dezember 2017; Kauf des 5-jährigen Mädchens im Herbst 2015 und des 12-jährigen Mädchens Anfang Oktober 2017

Wie geht’s weiter?

  • Die lebenslangen Freiheitsstrafen für das irakische Ehepaar wegen Versklavung und Vergewaltigung der beiden jesidischen Mädchen werden rechtskräftig beziehungsweise es gibt weitere Schritte im Rechtsmittelverfahren
  • Die Bundesanwaltschaft hatte im Dezember 2024 Anklage wegen mehrerer schwerster Tatbestände wie Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit erhoben
  • Das Ehepaar bleibt seit dem 9. April 2024 in Untersuchungshaft
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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