Verbände schließen Klage gegen neues Infrastrukturgesetz nicht aus

17. Dezember 2025
1 min Lesezeit

Verbände schließen Klage gegen neues Infrastrukturgesetz nicht aus

Politik - Was ist passiert – was dahinter steckt

Umweltrechtliche Bedenken in Berlin

() – Nach dem Beschluss des Infrastruktur-Zukunftsgesetzes durch das Bundeskabinett schließen Umweltverbände eine Klage nicht aus.

„Ich weiß aus gut unterrichteten Kreisen, dass tatsächlich geprüft wird, ob das alles verfassungskompatibel ist, auch mit Artikel 20a Grundgesetz“, sagte Florian Schöne, Geschäftsführer des Umweltdachverbands Deutscher Naturschutzring (DNR), am Mittwoch in Berlin auf Anfrage der . Über Klagen habe man noch nicht geredet, aber tatsächlich werde man Juristen mit der Frage betrauen, ob das tatsächlich verfassungskompatibel sei. „Ich höre das sogar aus der Verwaltung und auch von Länderseite, dass es da kritische Nachfragen gibt“, so Schöne.

Jörg-Andreas Krüger, Präsident des Naturschutzbundes (Nabu), ergänzte, dass man sich etwa bei der Frage nach einem überragenden öffentlichen Interesse an Parkplätzen fragen müsse, ob das in der Verhältnismäßigkeitsabwägung von der Einschränkung der Schutzrechte für die Natur Bestand habe. „Da wird sicherlich nachgebessert werden müssen.“

Auf Nachfrage, auf welche Änderungen die Verbände im Gesetzgebungsverfahren hoffen, sagte Krüger, dass man die beschleunigte Belastung der Natur und den Ausgleich für die Funktionalität des Haushalts der Natur wieder „wirklich in die Balance bringen“ müsse. „Ich gehe fest davon aus, dass es sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat noch erhebliche Diskussionen dazu geben wird, und ich würde da den Bundestag auch von vornherein auffordern, da gleich der Regierung zu signalisieren: So geht`s nicht.“

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: NABU, BUND und DNR zum Infrastruktur-Zukunftsgesetz am 17.12.2025

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist passiert?

  • Umweltverbände schließen nach dem Infrastruktur-Zukunftsgesetz Klagen nicht aus.
  • Es gibt Überlegungen, ob das Gesetz mit dem Grundgesetz verfassungskompatibel ist.
  • Kritik an der Verhältnismäßigkeit zwischen öffentlichem Interesse und Natur­schutzrechten.

Warum ist das wichtig?

  • Umweltverbände erwägen rechtliche Schritte zur Überprüfung der Verfassungskonformität des Gesetzes.
  • Fragen zur Verhältnismäßigkeit zwischen öffentlichen Interessen und Naturschutz müssen geklärt werden.
  • Erwartung von bedeutenden Diskussionen und möglichen Änderungen im Gesetzgebungsprozess.

Wer ist betroffen?

  • Umweltverbände
  • Juristen
  • Bundesregierung

Zahlen/Fakten?

  • Florian Schöne: Rohstoffprüfung auf Verfassungskompatibilität, Artikel 20a Grundgesetz
  • Jörg-Andreas Krüger: Frage nach überragendem öffentlichen Interesse
  • Erwartung auf erhebliche Diskussionen im Bundestag und Bundesrat

Wie geht’s weiter?

  • Prüfung der Verfassungskompatibilität des Gesetzes durch Juristen
  • Diskussionen im Bundestag und Bundesrat über notwendige Änderungen
  • Notwendigkeit, den Ausgleich für die Natur im Gesetz wiederherzustellen
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