Hessen - Was ist passiert – was dahinter steckt
Gesellschaft: Anklage gegen Pflegerin in Frankfurt
Frankfurt am Main () – Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main hat Anklage gegen eine 53-jährige Pflegerin erhoben. Die Frau soll in einem Pflegeheim im Main-Taunus-Kreis mehreren Wachkoma-Patienten die lebenswichtigen Pulsoximeter entfernt haben, um in ihrer Nachtschicht nicht durch Alarmsignale gestört zu werden.
Der Angeschuldigten werden versuchter Mord, gefährliche Körperverletzung und Aussetzung in insgesamt vier Fällen vorgeworfen.
Die Taten sollen sich zwischen dem 16. und 28. Februar 2025 ereignet haben. In zwei Fällen soll die Pflegerin die Geräte abgenommen haben, um nicht zu pflegerischen Handlungen veranlasst zu werden.
In zwei weiteren Fällen in der Nacht zum 28. Februar 2025 soll sie den Tod der Patienten billigend in Kauf genommen haben.
Durch das Entfernen der Pulsoximeter gerieten die Patienten in kritische Zustände. Einer von ihnen musste in ein Krankenhaus eingeliefert werden.
In den ersten beiden Fällen soll die Pflegerin die Notlage noch rechtzeitig erkannt und Gegenmaßnahmen ergriffen haben. Die Angeschuldigte befindet sich seit dem 20. Januar 2026 in Untersuchungshaft.
Das Landgericht Frankfurt am Main muss nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- Staatsanwaltschaft Frankfurt erhebt Anklage gegen 53-jährige Pflegerin.
- Sie soll Wachkoma-Patienten in einem Pflegeheim die Pulsoximeter entfernt haben.
- Vorwürfe: versuchter Mord, gefährliche Körperverletzung und Aussetzung in vier Fällen.
Warum ist das wichtig?
- Schwere Straftaten im Pflegebereich gefährden das Leben von Patienten.
- Die Anklage verdeutlicht die Notwendigkeit von Kontrollen und Sicherheitsmaßnahmen in Pflegeeinrichtungen.
- Öffentliche Aufmerksamkeit auf den Schutz vulnerabler Gruppen.
Wer ist betroffen?
- 53-jährige Pflegerin
- mehrere Wachkoma-Patienten
- Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main
Zahlen/Fakten?
- 53-jährige Pflegerin angeklagt
- Vorwurf: versuchter Mord, gefährliche Körperverletzung, Aussetzung in vier Fällen
- Taten zwischen 16. und 28. Februar 2025
Wie geht’s weiter?
- Entscheidung des Landgerichts über die Eröffnung des Hauptverfahrens
- Fortdauer der Untersuchungshaft bis zur Verhandlung
- Mögliche Rechtsfolgen für die Angeschuldigte
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