Bundeswehrverband fürchtet negative Folgen von Reservistengesetz

30. Juni 2026
1 min Lesezeit

Bundeswehrverband fürchtet negative Folgen von Reservistengesetz

Politik - Was ist passiert – was dahinter steckt

Militärreform in Deutschland: Reservistengesetz im Fokus

() – Der Vorsitzende des Deutschen Bundeswehrverbandes, Oberst André Wüstner, rechnet mit negativen Folgen des geplanten Reservistenstärkungsgesetzes für den freiwilligen Wehrdienst.

Der Gesetzentwurf mit der Aufhebung der doppelten Freiwilligkeit folge richtigerweise dem Narrativ der Zeitenwende und diene dem Ziel der Aufwuchsfähigkeit der Bundeswehr, sagte Wüstner der „Welt“ (Mittwochausgabe). „Ich gehe allerdings davon aus, dass die sodann verpflichtende Heranziehung von Reservedienstleistenden negative Auswirkungen auf die Freiwilligenmeldungen zum Wehrdienst haben wird.“

Scheidet ein Soldat aus der Bundeswehr aus und wird zum Reservisten, galt bislang die sogenannte doppelte Freiwilligkeit: Für die regelmäßigen Reserveübungen müssen sowohl der Reservist als auch sein ziviler Arbeitgeber zustimmen. Mit dem Gesetzentwurf zum neuen „Reservestärkungsgesetz“ soll das jetzt geändert werden. Nur wenn ein Reservist „weniger als sechs Monate Freiwilligen Wehrdienst als besonderes staatsbürgerliches Engagement geleistet“ hat, so heißt es darin, könne er nicht verpflichtend zu Wehrübungen herangezogen werden.

Für alle, die länger gedient haben, wird es eine gestaffelte Pflicht geben: Bei weniger als einem Jahr Wehrdienst kann ein Reservist bis zu seinem 45. Lebensjahr für Übungen herangezogen werden. Die Dauer „der einzelnen Reservedienstleistung darf drei Wochen pro Jahr nicht überschreiten“, so der Entwurf. Bei über einem Jahr bis zu vier Jahren Wehrdienst kann ein Reservist bis zum 65. Lebensjahr zu Übungen verpflichtet werden, für maximal vier Wochen im Jahr. Bei bis zu 13 Jahren Arbeit als Soldat dürfen es sechs Wochen im Jahr sein, bei noch länger gedienten Soldaten zwölf Wochen pro Jahr. Das sind die gesetzlichen Höchstgrenzen.

In der Praxis, so heißt es im Ressort, gehe es um etwa zwei Wochen Übung alle ein bis zwei Jahre. Die Arbeitgeber müssen ihre Beschäftigten für diesen verpflichtend angeordneten Reservedienst freistellen.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Soldaten der Bundeswehr (Archiv)

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist passiert?

  • Oberst André Wüstner warnt vor negativen Folgen des Reservistenstärkungsgesetzes für den freiwilligen Wehrdienst.
  • Das Gesetz ändert die Regelung der doppelten Freiwilligkeit für Reservisten und führt verpflichtende Übungen ein.
  • Reservisten können je nach Wehrdienstdauer bis zu 12 Wochen pro Jahr zu Übungen herangezogen werden.

Warum ist das wichtig?

  • Negative Auswirkungen auf Freiwilligenmeldungen zum Wehrdienst
  • Verpflichtende Heranziehung könnte das Interesse am freiwilligen Wehrdienst mindern
  • Gesetzesänderung zielt auf Aufwuchsfähigkeit der Bundeswehr ab

Wer ist betroffen?

  • Reservisten der Bundeswehr
  • zivile Arbeitgeber der Reservisten
  • Freiwillige, die sich für den Wehrdienst melden

Zahlen/Fakten?

  • Änderung der doppelten Freiwilligkeit im Reservistenstärkungsgesetz
  • Gestaffelte Pflicht zur Heranziehung: bis 45 Jahre bis zu 3 Wochen, bis 65 Jahre bis zu 4 Wochen, bis 13 Jahre Dienst bis 6 Wochen, länger gediente Soldaten bis 12 Wochen pro Jahr
  • Praktisch derzeit etwa 2 Wochen Übung alle ein bis zwei Jahre

Wie geht’s weiter?

  • Erwartete negative Auswirkungen auf Freiwilligenmeldungen zum Wehrdienst
  • Einsetzen der gestaffelten Pflicht für Reservisten
  • Arbeitgeber müssen Beschäftigte für Reservierungsdienst freistellen
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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