Pfleger soll Heimbewohnern Insulin gespritzt haben – Anklage wegen versuchten Mordes

19. Juni 2026
1 min Lesezeit

Pfleger soll Heimbewohnern Insulin gespritzt haben – Anklage wegen versuchten Mordes

Hessen - Was ist passiert – was dahinter steckt

Gesellschaft: Anklage gegen Pfleger in Frankfurt

() – Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main hat Anklage gegen einen 38-jährigen ehemaligen Pfleger eines Pflegeheims im Wetteraukreis erhoben. Das teilte Oberstaatsanwalt Dominik Mies am Freitag mit.

Dem Mann werden versuchter Mord, versuchter Totschlag und gefährliche Körperverletzung in insgesamt sechs Fällen vorgeworfen.

Der Angeschuldigte soll zwischen dem 23. Juli und dem 19. September 2025 vier Heimbewohnerinnen im Alter von 83 bis 86 Jahren sowie einem 88-jährigen Heimbewohner ohne medizinische Indikation Insulin verabreicht haben. Dies führte bei den Senioren zu einem gefährlichen Blutzuckerabfall.

In vier Fällen wählte der Pfleger nach der Insulingabe selbst den Notruf, sodass die Opfer ärztlich versorgt werden konnten. Die Staatsanwaltschaft wertet diese Taten als gefährliche Körperverletzung.

In zwei weiteren Fällen soll der Angeschuldigte keine Rettungsbemühungen unternommen haben.

Deshalb wird ihm hier zusätzlich ein versuchtes Tötungsdelikt vorgeworfen. Bei einem der Opfer, einer 84-jährigen demenzkranken Frau, geht die Staatsanwaltschaft von versuchtem Heimtückemord aus, da die Frau arg- und wehrlos gewesen sei und der Pfleger dies bewusst ausgenutzt habe.

Der Angeschuldigte sitzt seit dem 21. September 2025 in Untersuchungshaft. Das Landgericht Frankfurt am Main muss nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Polizei (Archiv)

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist passiert?

  • Staatsanwaltschaft Frankfurt erhebt Anklage gegen 38-jährigen Ex-Pfleger.
  • Ihm werden versuchter Mord, Totschlag und gefährliche Körperverletzung in sechs Fällen vorgeworfen.
  • Der Pfleger soll mehreren Senioren ohne medizinische Indikation Insulin verabreicht haben.

Warum ist das wichtig?

  • Schutz der vulnerabelsten Gruppen, wie Senioren, durch rechtliche Maßnahmen
  • Prävention von weiteren Straftaten im Pflegeumfeld
  • Förderung des Vertrauens in die Pflegeberufe und deren Sicherheit

Wer ist betroffen?

  • 38-jähriger ehemaliger Pfleger
  • Heimbewohnerinnen im Alter von 83 bis 86 Jahren
  • 88-jähriger Heimbewohner

Zahlen/Fakten?

  • 38-jähriger ehemaliger Pfleger angeklagt
  • Vorwürfe: 6 Fälle von versuchtem Mord, versuchtem Totschlag, gefährlicher Körperverletzung
  • Taten zwischen 23. Juli und 19. September 2025, vier Opfer zwischen 83 und 86 Jahren sowie ein 88-jähriger Bewohner

Wie geht’s weiter?

  • Entscheidung des Landgerichts Frankfurt am Main über die Eröffnung des Hauptverfahrens
  • Fortdauer der Untersuchungshaft für den Angeschuldigten
  • Weitere Ermittlungsergebnisse und mögliche Anklageänderungen
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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