Bericht: Rentenkommission erwägt Pflicht zum Rentensplitting

8. Juni 2026
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Bericht: Rentenkommission erwägt Pflicht zum Rentensplitting

Politik - Was ist passiert – was dahinter steckt

Rentenreform in Deutschland: Splitting für Paare

() – Die von der Bundesregierung eingesetzte Rentenkommission erwägt offenbar ein obligatorisches Splitting der Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung zwischen Ehepartnern.

Das geht aus dem Terminplan der Rentenkommission hervor, der auch Reformvorschläge enthält und über den das „Handelsblatt“ berichtet. Ein solches Rentensplitting würde bedeuten, dass beiden Partnern automatisch die Hälfte aller Rentenpunkte gutgeschrieben wird, die sie gemeinsam erarbeiten. Die Folge wäre vor allem eine bessere eigene Absicherung von Frauen. Entschieden ist eine entsprechende Empfehlung der 13 Mitglieder der Kommission aus Politik und Wissenschaft indes noch nicht.

Freiwillig können Paare ihre Rentenansprüche schon seit 2002 splitten. Diese Möglichkeit wird aber jährlich nur von weniger als 1.000 Paaren genutzt, weil sie an strenge Vorgaben geknüpft ist und mitunter finanzielle Nachteile birgt. So schließt sie vor allem den Bezug einer Hinterbliebenenrente, also einer Witwen- oder Witwerrente, später kategorisch aus.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Älteres Paar (Archiv)

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist passiert?

  • Rentenkommission der Bundesregierung erwägt obligatorisches Splitting der Rentenansprüche zwischen Ehepartnern
  • Vorschlag würde automatische Halbteilung aller Rentenpunkte bedeuten
  • Ziel ist bessere Absicherung von Frauen, Empfehlung noch nicht entschieden

Warum ist das wichtig?

  • Bessere Absicherung von Frauen durch obligatorisches Splitting der Rentenansprüche
  • Mögliche Reform könnte den Zugang zu Rentenrechten für Paare erleichtern
  • Aktuell geringe Nutzung der freiwilligen Splitting-Option zeigt Reformbedarf

Wer ist betroffen?

  • Ehepartner
  • Frauen
  • Paare

Zahlen/Fakten?

  • Obligatorisches Splitting der Rentenansprüche wird erwogen
  • Seit 2002 können Paare freiwillig ihre Rentenansprüche splitten
  • Nutzung durch weniger als 1.000 Paare pro Jahr

Wie geht’s weiter?

  • Rentenkommission prüft obligatorisches Rentensplitting zwischen Ehepartnern
  • Empfehlung der Kommission noch nicht entschieden
  • Freiwilliges Splitting wird bislang kaum genutzt
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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