Bayern - Was ist passiert – was dahinter steckt
Mieterschutz-Initiativen im bayerischen Landtag
München () – Die SPD-Fraktion im Bayerischen Landtag will die bestehenden Mieterschutzregeln deutlich ausweiten. Das teilte die wohnungspolitische Sprecherin Sabine Gross mit.
Die Sozialdemokraten haben dazu einen Dringlichkeitsantrag für die Plenumssitzung an diesem Donnerstag eingereicht.
Konkret fordert die SPD eine Verlängerung der zum Jahresende auslaufenden Umwandlungsschutz-Regelung um die gesetzlich möglichen fünf Jahre. Die Regelung sieht vor, dass die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt einer kommunalen Genehmigung bedarf.
Zudem will die Partei die bisherige Untergrenze von zehn Wohnungen pro Haus abschaffen und den Schutz bereits für Häuser mit mehr als drei Wohnungen gelten lassen.
Gross kritisierte die Haltung von CSU und Freien Wählern, die nur eine kürzere Verlängerung befürworten. Sie warf der Staatsregierung vor, bewusst nicht den maximal möglichen Mieterschutz zuzulassen.
Hintergrund ist die Sorge, dass Investoren vermietete Wohnungen verkaufen, was zu steigenden Mieten oder der Verdrängung der Bewohner führen kann.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Wohnhaus mit Balkonen (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- SPD-Fraktion im Bayerischen Landtag fordert Ausweitung der Mieterschutzregeln.
- Antrag zur Verlängerung der Umwandlungsschutz-Regelung um fünf Jahre eingereicht.
- Abschaffung der Untergrenze von zehn Wohnungen pro Haus angestrebt.
Warum ist das wichtig?
- Erweiterung des Mieterschutzes schützt Mieter vor Verdrängung.
- Verlängerung der Umwandlungsschutz-Regelung stabilisiert den Wohnungsmarkt.
- Absenkung der Untergrenze für den Schutz fördert mehr Sicherheit für kleinere Mietshäuser.
Wer ist betroffen?
- Mieter in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt
- Eigentümer von Häusern mit mehr als drei Wohnungen
- Investoren, die vermietete Wohnungen verkaufen möchten
Zahlen/Fakten?
- Verlängerung der Umwandlungsschutz-Regelung um fünf Jahre
- Abschaffung der Untergrenze von zehn Wohnungen pro Haus
- Schutz soll bereits für Häuser mit mehr als drei Wohnungen gelten
Wie geht’s weiter?
- Dringlichkeitsantrag für Plenumssitzung am Donnerstag
- Verlängerung der Umwandlungsschutz-Regelung um fünf Jahre gefordert
- Abschaffung der Untergrenze von zehn Wohnungen pro Haus
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