Politik - Was ist passiert – was dahinter steckt
Gesellschaft: Elterngeldreform in Berlin diskutiert
Berlin () – Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) hält eine Senkung der maximalen Elterngeld-Bezugsmonate für vorstellbar, um im Gegenzug die monatlichen Beträge anzuheben.
„Ich könnte mir schon vorstellen, dass man einerseits verkürzt, aber andererseits die Lohnersatzrate und eben Lohnersatzrate und Mindest- und Höchstbetrag anhebt“, sagte die Ministerin dem Magazin Politico. Derzeit können Paare zusammen 14 Monate Elterngeld beziehen, wovon ein Elternteil mindestens zwei Monate nehmen muss. Die Lohnersatzrate – also die Höhe des Elterngelds – liegt bei 65 Prozent des Nettoeinkommens, wobei der Mindestbetrag 300 und der Höchstbetrag bei 1.800 Euro liegen.
Außerdem sollen Väter künftig mehr als zwei Monate in Elternzeit gehen müssen, damit das Paar den vollen Bezugsraum ausschöpfen kann. „Dass man da nochmal ein Stück entgegenkommt, jedenfalls wenn man den vollen Elterngeldbezug haben will (…), das könnte eine Idee sein“, so Prien. Dies sei zwischen Union und SPD so vereinbart: „Im Koalitionsvertrag, der für mich nach wie vor die entscheidende Grundlage meiner Überlegungen ist, steht drin, wir wollen mehr Partnerschaftlichkeit.“
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Mann mit Kind (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- Bundesfamilienministerin Karin Prien stellt eine Senkung der maximalen Elterngeld-Bezugsmonate in Aussicht.
- Es wird über eine Erhöhung der Lohnersatzrate und der Beträge nachgedacht.
- Väter sollen künftig länger in Elternzeit gehen müssen, um den vollen Elterngeldbezug zu erhalten.
Warum ist das wichtig?
- Mögliche Anpassung der Elterngeldbezugsmonate zur finanziellen Entlastung
- Erhöhung der Lohnersatzrate und Beträge für Familien
- Förderung der Partnerschaftlichkeit in der Elternzeitgestaltung
Wer ist betroffen?
- Elternpaare
- Väter
- Bundesfamilienministerin Karin Prien
Zahlen/Fakten?
- 14 Monate maximaler Elterngeld-Bezug für Paare
- 65 % Lohnersatzrate des Nettoeinkommens
- Mindestbetrag 300 Euro, Höchstbetrag 1.800 Euro
Wie geht’s weiter?
- Mögliche Senkung der Bezugsmonate, dafür Erhöhung der monatlichen Beträge
- Väter sollen mehr als zwei Monate Elternzeit nehmen müssen
- Fortsetzung der Diskussion im Rahmen des Koalitionsvertrags
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