Nordrhein-Westfalen - Was ist passiert – was dahinter steckt
Nordrhein-Westfalen: Reform im Pflegegesetz
Düsseldorf () – Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Novellierung des Wohn- und Teilhabegesetzes (WTG) auf den Weg gebracht. Ziel ist es, Bürokratie für Einrichtungen, Kommunen und Aufsichtsbehörden in der Pflege und der Eingliederungshilfe abzubauen, teilte das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales am Mittwoch mit.
Das Kabinett beschloss den Entwurf am Dienstag.
Er sieht unter anderem vor, Doppelprüfungen zu vermeiden: Wenn der Medizinische Dienst die Pflegequalität bereits positiv bewertet hat, soll die Heimaufsicht nicht erneut prüfen müssen. Zudem entfällt die bisherige Obergrenze von 80 Plätzen für Pflegeeinrichtungen; künftig gilt ein Richtwert von 120 Plätzen.
Tagespflegeeinrichtungen unterliegen nur noch einer Anzeigepflicht und werden nur anlassbezogen kontrolliert.
Sozialminister Karl-Josef Laumann (CDU) betonte, dass die Vereinfachungen nicht zu Lasten der Qualität gingen. Die bestehenden Standards, die Einzelzimmerquote und der Schutz der Privatsphäre blieben erhalten.
Der Gesetzentwurf wird nun in den Landtag eingebracht und soll Anfang 2027 in Kraft treten.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Landtag Nordrhein-Westfalen (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- nordrhein-westfälische Landesregierung bringt Gesetzentwurf zur Novellierung des Wohn- und Teilhabegesetzes auf den Weg
- Ziel ist Abbau von Bürokratie in der Pflege und Eingliederungshilfe
- Entwurf umfasst Vermeidung von Doppelprüfungen und Anhebung der Obergrenze für Pflegeeinrichtungen auf 120 Plätze
Warum ist das wichtig?
- Abbau von Bürokratie in Pflege und Eingliederungshilfe
- Vermeidung von Doppelprüfungen erhöht Effizienz
- Erhöhung der Obergrenze für Pflegeeinrichtungen fördert Flexibilität
Wer ist betroffen?
- Einrichtungen der Pflege
- Kommunen
- Aufsichtsbehörden
Zahlen/Fakten?
- Gesetzentwurf zur Novellierung des Wohn- und Teilhabegesetzes (WTG) beschlossen
- Obergrenze für Pflegeeinrichtungen von 80 auf 120 Plätze angehoben
- Inkrafttreten des Gesetzentwurfs geplant für Anfang 2027
Wie geht’s weiter?
- Gesetzentwurf wird in den Landtag eingebracht
- Inkrafttreten Anfang 2027
- Weitere Vereinfachungen bei Prüfungen und Kontrollen
- Frau nach Angriff auf 39-Jährigen festgenommen - 3. Juni 2026
- Angriff mit Messer – Tatverdächtiger festgenommen - 3. Juni 2026
- Radfahrer nach Körperverletzung in Taunusstein-Wehen gesucht - 3. Juni 2026
