Union unterstützt Einschränkung des Selbstbestimmungsgesetzes

2. Juni 2026
1 min Lesezeit

Union unterstützt Einschränkung des Selbstbestimmungsgesetzes

Sachsen-Anhalt - Was ist passiert – was dahinter steckt

Politik in Berlin: Selbstbestimmungsgesetz unter Druck

() – Die Unionsfraktion im Bundestag unterstützt den Vorstoß der CDU-geführten Bundesländer , und für eine Einschränkung des Selbstbestimmungsgesetzes. Das berichtet die „Süddeutsche Zeitung“ (Mittwochausgabe).

Wer Änderungen von Namen und Geschlechtseintrag voraussetzungslos ermögliche, schaffe Einfallstore für möglichen Missbrauch, sagte der Justiziar der Unionsfraktion, Martin Plum, der Zeitung.

Das sei schon bei der Verabschiedung des Selbstbestimmungsgesetzes durch die Ampel-Koalition absehbar gewesen. Der gemeinsame Vorstoß der drei Länder für einen „gesetzlichen Prüfmechanismus bei offenkundigem Missbrauch“ setze deshalb an der richtigen Stelle an.

Fälle wie der von Liebich würden zeigen, „dass das Gesetz nicht so bleiben kann wie es ist“.

Entscheidend sei jetzt, Missbrauch wirksam zu verhindern und Standesämtern rechtssichere Handlungsmöglichkeiten zu geben. Das Selbstbestimmungsgesetz müsse deshalb nicht nur evaluiert, sondern auch zügig reformiert werden.

Das Selbstbestimmungsgesetz erlaubt es transgeschlechtlichen, intergeschlechtlichen und nichtbinären Menschen, ihren Geschlechtseintrag im Personenstandsregister und ihre Vornamen durch eine Erklärung gegenüber dem Standesamt ändern zu lassen.

Es hat keinen Einfluss auf etwaige medizinische Maßnahmen. Das bis Oktober 2024 geltende „Transsexuellengesetz“ setzte für die Änderung des Geschlechtseintrags die Einholung von zwei Sachverständigengutachten und eine gerichtliche Entscheidung voraus.

Dieser Prozess war für die Betroffenen häufig langwierig und kostspielig. Die Gutachtenpflicht stand in der Kritik von medizinischen Fachverbänden.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Martin Plum (Archiv)

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist passiert?

  • Unionsfraktion im Bundestag unterstützt Vorstoß von Sachsen, Thüringen, Sachsen-Anhalt zur Einschränkung des Selbstbestimmungsgesetzes.
  • Argumentiert wird, dass die derzeitige Regelung Einfallstore für Missbrauch schafft.
  • Forderung nach einem gesetzlichen Prüfmechanismus und Reform des Selbstbestimmungsgesetzes.

Warum ist das wichtig?

  • Unterstützung der Unionsfraktion für rechtliche Anpassungen zum Schutz vor Missbrauch
  • Notwendigkeit, Missbrauch zu verhindern und rechtssichere Handlungsmöglichkeiten für Standesämter zu schaffen
  • Forderung nach schneller Evaluierung und Reform des Selbstbestimmungsgesetzes

Wer ist betroffen?

  • transgeschlechtliche Menschen
  • intergeschlechtliche Menschen
  • nichtbinäre Menschen

Zahlen/Fakten?

  • Unionsfraktion unterstützt Einschränkung des Selbstbestimmungsgesetzes
  • Selbstbestimmungsgesetz ermöglicht Änderungen von Geschlechtseintrag und Vornamen ohne Voraussetzungen
  • Bis Oktober 2024 gilt das "Transsexuellengesetz" mit Gutachten- und Gerichtsverfahrenspflicht

Wie geht’s weiter?

  • Evaluation und Reform des Selbstbestimmungsgesetzes zügig angehen
  • Einführung eines Prüfmechanismus bei Missbrauch
  • Stärkung der Handlungsmöglichkeiten für Standesämter
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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