Thüringen - Was ist passiert – was dahinter steckt
Sozialpolitik in Thüringen: Kritik an Leistungskürzungen
Erfurt () – Die migrationspolitische Sprecherin der Linken-Fraktion im Thüringer Landtag, Katharina König-Preuss, hat die Praxis von Leistungskürzungen für Geflüchtete in Thüringen scharf kritisiert. Sie sagte, dass die Menschenrechte der Allgemeinen Erklärung sowie aus UN-Pakten in Deutschland für alle Menschen umfassend und uneingeschränkt gelten müssten.
Die Landesregierung habe die Pflicht zur vollständigen Umsetzung dieser Verpflichtungen.
König-Preuss verwies darauf, dass Thüringen jüngst von den Vereinten Nationen wegen des Umgangs mit einem Geflüchteten aus dem Ilm-Kreis gerügt worden sei, dem Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz verweigert wurden. Nach Angaben der Landesregierung befanden sich zum Stichtag 30. September insgesamt 144 Geflüchtete in Thüringen in teilweiser Kürzung oder im vollständigen Leistungsentzug, darunter 29 Kinder und Jugendliche.
Diese Praxis sei menschen- und grundrechtswidrig und müsse beendet werden.
Besonders problematisch sei, dass die Anwendung offenbar vom Wohnort abhänge. Während es im Ilm-Kreis 29, in Gera 40 und im Saale-Orla-Kreis 20 Fälle gebe, würden Städte wie Erfurt oder Jena dieses Ermessensinstrument nicht nutzen.
König-Preuss kritisierte, die Landesregierung trete mit einer Politik in Erscheinung, die auf Repression, Abschreckung und Leistungsentzug setze, anstatt die Rechte der Geflüchteten zu schützen.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Linken-Parteitag (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- Thüringer Linke-Politikerin kritisiert Leistungskürzungen für Geflüchtete
- Thüringen wurde von UN wegen fehlender Unterstützung für Geflüchteten gerügt
- Unterschiede in der Anwendung der Leistungsentziehung je nach Wohnort festgestellt
Warum ist das wichtig?
- Menschenrechte müssen uneingeschränkt für alle gelten.
- Kritik an menschen- und grundrechtswidrigen Leistungskürzungen.
- Ungleichheit der Behandlung von Geflüchteten je nach Wohnort.
Wer ist betroffen?
- Geflüchtete in Thüringen
- Kinder und Jugendliche
- Menschen mit Wohnsitz in bestimmten Kreisen (Ilm-Kreis, Gera, Saale-Orla-Kreis)
Zahlen/Fakten?
- 144 Geflüchtete in Thüringen betroffen von Leistungs-kürzungen oder -entzug
- 29 Kinder und Jugendliche unter den Betroffenen
- Unterschiede in der Anwendung der Leistungskürzungen je nach Wohnort: Ilm-Kreis 29, Gera 40, Saale-Orla-Kreis 20 Fälle
Wie geht’s weiter?
- Umsetzung der Menschenrechte in Thüringen sicherstellen
- Überprüfung und Anpassung der Leistungsbewilligung in allen Regionen
- Beendigung der Praxis der Leistungskürzungen für Geflüchtete
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