Hessen - Was ist passiert – was dahinter steckt
Gesellschaftspolitik in Hessen: Spätaussiedlergesetz modernisiert
Wiesbaden () – Die hessische Landesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Verlängerung und Modernisierung des Aufnahmegesetzes für Spätaussiedler vorgelegt. Das teilte Innenminister Roman Poseck am Dienstag mit.
Das Gesetz soll nun bis zum 31. Dezember 2033 gelten und die Aufnahme, Unterbringung und Eingliederung von Spätaussiedlern langfristig rechtssicher und kommunal praktikabel gestalten.
Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, Spätaussiedler im Rahmen der vorläufigen Unterbringung künftig möglichst gemeinsam unterzubringen, um die Eingliederung frühzeitiger zu ermöglichen. Zudem soll eine eigenständige Rechtsverordnung zur Verteilung der Zugewanderten geschaffen werden.
Auch die Gebührenregelungen werden präzisiert und die kommunalen Satzungsmöglichkeiten erweitert.
Poseck verwies auf das Modellprojekt in Lich, wo Spätaussiedler von Beginn an begleitet und unterstützt werden. Auch die Hessische Fördereinrichtung für junge Zugewanderte in Hasselroth soll zu einem Kultur-, Weiterbildungs- und Begegnungszentrum ausgebaut werden.
Der Gesetzentwurf wird derzeit im Hessischen Landtag in erster Lesung beraten.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Hessischer Landtag (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- Hessische Landesregierung legt Gesetzentwurf zur Verlängerung und Modernisierung des Aufnahmegesetzes für Spätaussiedler vor
- Gesetz soll bis zum 31. Dezember 2033 gelten und Eingliederung langfristig sichern
- Gesetzentwurf wird im Hessischen Landtag in erster Lesung beraten
Warum ist das wichtig?
- Rechtssichere und praktikable Gestaltung der Aufnahme und Eingliederung von Spätaussiedlern bis 2033
- Frühzeitige Eingliederung durch gemeinsame Unterbringung
- Präzisere Gebührenregelungen und erweiterte kommunale Satzungsmöglichkeiten
Wer ist betroffen?
- Spätaussiedler
- Kommunen
- Hessische Landesregierung
Zahlen/Fakten?
- Gesetz gilt bis zum 31. Dezember 2033
- Geplante Regelung für gemeinsame Unterbringung von Spätaussiedlern
- Ausbau der Hessischen Fördereinrichtung für junge Zugewanderte in Hasselroth
Wie geht’s weiter?
- Gesetz bis 31. Dezember 2033 gültig
- Vorläufige Unterbringung für Spätaussiedler optimieren
- Beratung im Hessischen Landtag läuft
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