Hessischer Landtag beschließt neues Stiftungsgesetz

19. Mai 2026
1 min Lesezeit

Hessischer Landtag beschließt neues Stiftungsgesetz

Hessen - Was ist passiert – was dahinter steckt

Reform der Stiftungsverwaltung in Hessen

() – Der Hessische Landtag hat eine Änderung des Hessischen Stiftungsgesetzes verabschiedet. Das hat das Hessische Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz am Dienstag mitgeteilt.

Ziel der Reform ist es, die Verwaltung zu verschlanken und bürokratische Hürden für die rund 2.800 Stiftungen im Land abzubauen.

Kern der Neuregelung ist die Anpassung an das ab 2028 geplante bundesweite Stiftungsregister. Dadurch entfallen in künftig rund 200 stiftungsrechtliche Bekanntmachungen pro Jahr sowie das bisherige Hessische Stiftungsverzeichnis.

Zudem wird die Stiftungsaufsicht effizienter gestaltet: Die Prüfung von Jahresabschlüssen wird auf ein risikoorientiertes Stichprobenverfahren umgestellt, und die Zuständigkeiten werden beim Regierungspräsidium Gießen gebündelt.

Innenminister Roman Poseck erklärte, das Gesetz setze ein klares Signal für weniger Bürokratie und mehr Freiraum für den eigentlichen Stiftungszweck. Einen parallel eingebrachten Gesetzentwurf der Grünen, der Stiftungen Beteiligungen an Unternehmen erlauben wollte, lehnte die Regierungsmehrheit ab.

Poseck bezeichnete den Vorstoß als rechtlich bedenklich und verwies auf den Widerspruch zum bundesrechtlichen Grundsatz des Vermögenserhalts.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Hessischer Landtag (Archiv)

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist passiert?

  • Hessischer Landtag hat Änderung des Hessischen Stiftungsgesetzes verabschiedet.
  • Ziel der Reform ist die Verringerung bürokratischer Hürden für Stiftungen.
  • Regierungsmehrheit lehnt Gesetzentwurf der Grünen ab, der Stiftungen Unternehmensbeteiligungen erlauben wollte.

Warum ist das wichtig?

  • Verwaltungsvereinfachung und Abbau bürokratischer Hürden für Stiftungen
  • Anpassung an das geplante bundesweite Stiftungsregister und Reduzierung von Bekanntmachungen
  • Effizienzsteigerung der Stiftungsaufsicht durch risikoorientierte Prüfungen

Wer ist betroffen?

  • rund 2.800 Stiftungen im Land
  • Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
  • Regierungspräsidium Gießen

Zahlen/Fakten?

  • 2.800 Stiftungen in Hessen
  • Rund 200 stiftungsrechtliche Bekanntmachungen entfallen pro Jahr
  • Prüfungen von Jahresabschlüssen auf risikoorientiertes Stichprobenverfahren umgestellt

Wie geht’s weiter?

  • Umsetzung der Reform zur Verwaltungsschlankung
  • Einführung des bundesweiten Stiftungsregisters bis 2028
  • Effizientere Stiftungsaufsicht mit risikoorientierter Prüfung
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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