Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen 82-Jährigen aus Oberursel wegen zweifachen Mordes

8. Dezember 2025
1 min Lesezeit

Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen 82-Jährigen aus Oberursel wegen zweifachen Mordes

Hessen - Was ist passiert – was dahinter steckt

Gesellschaft: Mordfall in Oberursel

() – Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main hat Anklage gegen einen 82-jährigen Mann aus Oberursel wegen des Verdachts des zweifachen Mordes erhoben. Das teilte die Behörde am Montag mit.

Der Beschuldigte soll am 8. März zunächst seine 72-jährige Ehefrau und zwei Tage später seinen 49-jährigen, geistig behinderten und gehörlosen Sohn getötet haben.

Die Leichen wurden nach Angaben der Behörde in dem gemeinsam bewohnten Haus in Oberursel aufgefunden. Die Polizei hatte die Toten am 13. März entdeckt, nachdem der Beschuldigte einem seiner Söhne mitgeteilt haben soll, dass in seinem Haus zwei Leichen liegen würden.

Der 82-Jährige befindet sich seit dem 14. März in Untersuchungshaft. Über die Eröffnung des Hauptverfahrens wird nun die Große Strafkammer – Schwurgericht – des Landgerichts Frankfurt am Main entscheiden.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Justicia (Archiv)

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist passiert?

  • 82-jähriger Mann aus Oberursel angeklagt wegen zweifachen Mordes.
  • Er soll seine 72-jährige Ehefrau und seinen 49-jährigen, geistig behinderten Sohn getötet haben.
  • Leichen wurden am 13. März in ihrem gemeinsamen Haus gefunden.

Warum ist das wichtig?

  • Erhöhung der gesellschaftlichen Sicherheit durch Verfolgung schwerer Verbrechen
  • Aufklärung von familiären Tragödien und deren Hintergründen
  • Bedeutung der Strafjustiz für die Rechtssicherheit und Prävention

Wer ist betroffen?

  • 82-jähriger Mann aus Oberursel
  • 72-jährige Ehefrau
  • 49-jähriger, geistig behinderter und gehörloser Sohn

Zahlen/Fakten?

  • 82-jähriger Mann aus Oberursel angeklagt wegen zweifachen Mordes
  • Opfer: 72-jährige Ehefrau und 49-jähriger, geistig behinderter, gehörloser Sohn
  • Entdeckung der Leichen am 13. März, Beschuldigter in Untersuchungshaft seit 14. März

Wie geht’s weiter?

  • Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens durch die Große Strafkammer des Landgerichts Frankfurt am Main
  • Fortdauer der Untersuchungshaft des Beschuldigten
  • Weitere Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft möglich
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
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