Rohes Ei trifft Cabrio-Insassin in Ulm

16. Mai 2026
1 min Lesezeit

Rohes Ei trifft Cabrio-Insassin in Ulm

Baden-Württemberg - Was ist passiert – was dahinter steckt

Gesellschaft: Ei-Angriff in Ulm

() – Eine 18-jährige Frau ist in der Nacht zum Samstag in der Blaubeurer Straße in Ulm von einem rohen Ei getroffen und leicht verletzt worden. Das teilte die Polizei Ulm mit.

Die junge Frau saß gegen 2 Uhr als Mitfahrerin auf der Rücksitzbank eines VW EOS mit offenem Dach.

Aus einem überholenden weißen Audi wurde das Ei auf den rechts daneben fahrenden VW geworfen und traf die Frau am Kopf. Durch die Wucht des Aufpralls erlitt sie nicht unerhebliche Schmerzen.

Welchen Schaden das Ei im Fahrzeug und an der Kleidung der Frau angerichtet hat, konnte bei Dunkelheit zunächst nicht festgestellt werden.

Zeugen konnten Teile des Kennzeichens des weißen Audis ablesen. Die sofortige Fahndung nach dem Täter verlief ergebnislos.

Die Polizei ermittelt nun wegen gefährlicher Körperverletzung und dem Verdacht des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Polizei (Archiv)

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist passiert?

  • Eine 18-jährige Frau wurde von einem rohen Ei getroffen und leicht verletzt.
  • Der Vorfall ereignete sich in der Nacht zum Samstag, als die Frau in einem VW EOS auf der Rücksitzbank saß.
  • Die Polizei ermittelt wegen gefährlicher Körperverletzung und eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr.

Warum ist das wichtig?

  • Klärung von Gefahren im Straßenverkehr
  • Schutz der Gesundheit der Bürger
  • Verfolgung von Straftaten zur Prävention weiterer Taten

Wer ist betroffen?

  • 18-jährige Frau
  • Fahrzeuginsassen des VW EOS
  • Fahrer des weißen Audis

Zahlen/Fakten?

  • 18-jährige Frau leicht verletzt
  • Vorfall in der Nacht zum Samstag
  • Polizei ermittelt wegen gefährlicher Körperverletzung

Wie geht’s weiter?

  • Polizei ermittelt weiter wegen gefährlicher Körperverletzung
  • Auswertung der Zeugenhinweise zur Identifizierung des Täters
  • Prüfung von Überwachungskameras in der Umgebung
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